[{"data":1,"prerenderedAt":119},["ShallowReactive",2],{"redaktion-amtsbeginn\u002Fparagraf-37-betrvg":3},{"id":4,"route":5,"typ":6,"bereich":7,"titel":8,"metaTitel":9,"beschreibung":10,"pruefdatum":11,"vorstufe":16,"freigegeben":17,"jsonld":18,"kurztitel":26,"stichworte":32,"html":33,"segmente":34,"toc":75,"brotkrume":95,"kernaussage":103,"offen":104,"grenze":105,"normen":106,"verwandteModule":107,"verwandteSeiten":108,"wissenBereich":100},"amtsbeginn\u002Fparagraf-37-betrvg","\u002Famtsbeginn\u002Fparagraf-37-betrvg","seite","amtsbeginn","§ 37 BetrVG: Ehrenamt, Arbeitsbefreiung und Entgeltschutz","§ 37 BetrVG: Rechte der Betriebsratsmitglieder im Überblick","Was § 37 BetrVG regelt: Ehrenamt, Arbeitsbefreiung, Ausgleich, Schutz von Entgelt und Tätigkeit und Schulungen, Absatz für Absatz mit Verweis zur Vertiefung.",{"feld":12,"wert":13,"beschriftung":14,"anzeige":15},"geprueft_am","2026-10-29","Stand","29.10.2026",false,true,{"@context":19,"@type":20,"headline":8,"description":10,"inLanguage":21,"dateModified":13,"url":22,"isAccessibleForFree":17,"citation":23,"about":29},"https:\u002F\u002Fschema.org","Article","de","https:\u002F\u002Fbrklar.de\u002Famtsbeginn\u002Fparagraf-37-betrvg",[24,27],{"@type":25,"name":26},"Legislation","§ 37 BetrVG",{"@type":25,"name":28},"§ 38 BetrVG",[30,31],{"@type":25,"name":26},{"@type":25,"name":28},"Ehrenamt, Arbeitsbefreiung, Entgeltschutz","\u003Cp>§ 37 BetrVG regelt, wie das Betriebsratsamt neben dem Arbeitsverhältnis steht. Die Mitglieder\nführen es unentgeltlich als \u003Ca class=\"begriff\" href=\"\u002Fbegriffe#ehrenamt\">Ehrenamt\u003C\u002Fa>. Soweit das Amt es erfordert, werden sie von ihrer\nberuflichen Tätigkeit befreit, ohne dass ihr Entgelt sinkt, und Betriebsratsarbeit, die aus\nbetriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit anfällt, wird ausgeglichen. Entgelt und Tätigkeit sind geschützt, und für Schulungen gelten\neigene Regeln.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Wo die Rechte der Mitglieder unter den Themen nach der Wahl stehen, ordnet die\n\u003Ca href=\"\u002Famtsbeginn\">Übersicht: Was muss ein neu gewählter Betriebsrat zu Beginn der Amtszeit tun?\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"was-regelt-37-betrvg\">Was regelt § 37 BetrVG?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Die Vorschrift hat sieben Absätze. Die meisten erklärt eine eigene Einheit ausführlich:\u003C\u002Fp>\n\u003Cdiv class=\"tabelle\" role=\"region\" aria-label=\"Tabelle\" tabindex=\"0\">\n\u003Ctable>\n\u003Cthead>\n\u003Ctr>\n\u003Cth>Absatz\u003C\u002Fth>\n\u003Cth>Inhalt\u003C\u002Fth>\n\u003Cth>Ausführlich\u003C\u002Fth>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003C\u002Fthead>\n\u003Ctbody>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>1\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Das Amt ist unentgeltlich und ein Ehrenamt\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Modul \u003Ca href=\"\u002Frolle-und-schutz\">Das Betriebsratsamt\u003C\u002Fa>\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>2\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Arbeitsbefreiung ohne Minderung des Arbeitsentgelts, soweit erforderlich\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>\u003Ca href=\"\u002Famtsbeginn\u002Ffreistellung\">Freistellung Betriebsrat\u003C\u002Fa>\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>3\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Ausgleich, wenn Betriebsratsarbeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>\u003Ca href=\"\u002Famtsbeginn\u002Ffreistellung\">Freistellung Betriebsrat\u003C\u002Fa>\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>4\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Arbeitsentgelt nicht geringer als das vergleichbarer Arbeitnehmer\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>diese Seite, unten\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>5\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Beschäftigung nur mit gleichwertigen Tätigkeiten\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>\u003Ca href=\"\u002Feigene-rechte\">Eigene Rechte der Betriebsratsmitglieder\u003C\u002Fa>, ein Modul\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>6\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Schulungen mit Kenntnissen, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>\u003Ca href=\"\u002Famtsbeginn\u002Fschulung\">Schulungsanspruch Betriebsrat\u003C\u002Fa>\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>7\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Anspruch jedes Mitglieds auf bezahlte Freistellung für anerkannte Veranstaltungen\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>\u003Ca href=\"\u002Famtsbeginn\u002Fschulung\">Schulungsanspruch Betriebsrat\u003C\u002Fa>\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003C\u002Ftbody>\n\u003C\u002Ftable>\n\u003C\u002Fdiv>\n\u003Cp>Den vollständigen Wortlaut veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz im Portal „Gesetze im\nInternet“ unter dem Betriebsverfassungsgesetz, § 37. Wie viele Mitglieder ab welcher\nBetriebsgröße ganz \u003Ca class=\"begriff\" href=\"\u002Fbegriffe#freistellung\">freigestellt\u003C\u002Fa> werden, regelt nicht § 37, sondern § 38 BetrVG; auch das erklärt\ndie Seite zur Freistellung.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"wie-bestimmt-37-abs-4-betrvg-das-entgelt-eines-mitglieds\">Wie bestimmt § 37 Abs. 4 BetrVG das Entgelt eines Mitglieds?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG muss das Arbeitsentgelt eines Mitglieds bis ein Jahr nach dem\nEnde der Amtszeit mindestens so hoch bemessen sein wie bei vergleichbaren Arbeitnehmern, deren\nberufliche Entwicklung betriebsüblich verlaufen ist. Die Sätze 2 bis 5 sagen genauer, wie dieser Vergleich gezogen\nwird:\u003C\u002Fp>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Allgemeine Zuwendungen.\u003C\u002Fstrong> Der Schutz erstreckt sich auch auf allgemeine Zuwendungen der\nArbeitgeberin (Satz 2).\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Zeitpunkt.\u003C\u002Fstrong> Welche Arbeitnehmer vergleichbar sind, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem\ndas Mitglied das Amt übernommen hat. Eine spätere Neubestimmung braucht einen sachlichen Grund\n(Satz 3).\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Verfahren durch Betriebsvereinbarung.\u003C\u002Fstrong> Arbeitgeberin und Betriebsrat können in einer\nBetriebsvereinbarung ein Verfahren regeln, nach dem vergleichbare Arbeitnehmer festgelegt\nwerden (Satz 4).\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Eingeschränkte Überprüfung.\u003C\u002Fstrong> Wie eine solche Betriebsvereinbarung die Vergleichbarkeit\nkonkretisiert, kann nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Dasselbe gilt für die\nFestlegung der Vergleichspersonen, wenn Arbeitgeberin und Betriebsrat sie einvernehmlich\ngetroffen und in Textform dokumentiert haben (Satz 5).\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cp>Den Schutz der Tätigkeit nach § 37 Abs. 5 BetrVG und die Verlängerung auf zwei Jahre nach\n§ 38 Abs. 3 BetrVG erklärt das \u003Ca href=\"\u002Feigene-rechte\">Lernmodul zu den eigenen Rechten der Mitglieder\u003C\u002Fa>.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"was-heisst-das-fuer-den-betriebsrat\">Was heißt das für den Betriebsrat?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Die Absätze greifen ineinander. Für Schulungen nach Absatz 6 gelten die Absätze 2 und 3\nentsprechend, so § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG; eine Obergrenze des Ausgleichs je Schulungstag nennt\ndie Seite zum Schulungsanspruch. Daneben besteht der Anspruch nach Absatz 7, denn er gilt\n„unbeschadet“ des Absatzes 6 (§ 37 Abs. 7 Satz 1 BetrVG).\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Für Absatz 4 folgt aus dem Wortlaut: Eine Pflicht zu einer \u003Ca class=\"begriff\" href=\"\u002Fbegriffe#betriebsvereinbarung\">Betriebsvereinbarung\u003C\u002Fa> über das\nVerfahren besteht nicht, denn Satz 4 sagt „können“.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"wo-geht-es-im-lernmodul-weiter\">Wo geht es im Lernmodul weiter?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Das Modul \u003Ca href=\"\u002Feigene-rechte\">Eigene Rechte der Betriebsratsmitglieder\u003C\u002Fa> führt Befreiung, Ausgleich,\nEntgelt- und Tätigkeitsschutz, Freistellung und Kosten zusammen. Ehrenamt,\nBenachteiligungsverbot und Kündigungsschutz behandelt das Modul\n\u003Ca href=\"\u002Frolle-und-schutz\">Das Betriebsratsamt: Ehrenamt, Schutz und Wahl\u003C\u002Fa>.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"was-laesst-diese-seite-offen\">Was lässt diese Seite offen?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Die folgenden Fragen beantwortet diese Seite nicht. Eine Entscheidung dazu ist für sie nicht\nausgewertet; das heißt nicht, dass es keine gibt.\u003C\u002Fp>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Sachlicher Grund.\u003C\u002Fstrong> Wann ein sachlicher Grund vorliegt, die vergleichbaren Arbeitnehmer\nspäter neu zu bestimmen (§ 37 Abs. 4 Satz 3 BetrVG).\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Grobe Fehlerhaftigkeit.\u003C\u002Fstrong> Nach welchem Maßstab eine Festlegung grob fehlerhaft ist.\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Ohne Betriebsvereinbarung.\u003C\u002Fstrong> Nach welchen Kriterien vergleichbare Arbeitnehmer bestimmt\nwerden, wenn es weder eine Betriebsvereinbarung noch eine einvernehmliche Festlegung gibt;\nSatz 1 und Satz 3 gelten auch dann.\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Ch2 id=\"fundstellen\">Fundstellen\u003C\u002Fh2>\n\u003Cul>\n\u003Cli>§ 37 Abs. 1 bis 7, § 38 Abs. 3 BetrVG\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cblockquote>\n\u003Cp>Diese Seite ist allgemeine Rechtsinformation und \u003Cstrong>keine Rechtsberatung\u003C\u002Fstrong>. Sie beschreibt die\nRechtslage, nicht einen bestimmten Vorgang, und ersetzt keine Prüfung durch eine\nRechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder die zuständige Gewerkschaft.\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fblockquote>\n",[35,48,50,61,63,73],{"typ":36,"teile":37},"absatz",[38,41,46],{"typ":39,"html":40},"html","§ 37 BetrVG regelt, wie das Betriebsratsamt neben dem Arbeitsverhältnis steht. Die Mitglieder\nführen es unentgeltlich als ",{"typ":42,"id":43,"text":44,"begriff":44,"erklaerung":45},"begriff","ehrenamt","Ehrenamt","Das Betriebsratsamt wird unentgeltlich geführt; versäumte Arbeitszeit bleibt ohne Entgeltminderung, soweit die Arbeitsbefreiung erforderlich ist.",{"typ":39,"html":47},". Soweit das Amt es erfordert, werden sie von ihrer\nberuflichen Tätigkeit befreit, ohne dass ihr Entgelt sinkt, und Betriebsratsarbeit, die aus\nbetriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit anfällt, wird ausgeglichen. Entgelt und Tätigkeit sind geschützt, und für Schulungen gelten\neigene Regeln.",{"typ":39,"html":49},"\u003Cp>Wo die Rechte der Mitglieder unter den Themen nach der Wahl stehen, ordnet die\n\u003Ca href=\"\u002Famtsbeginn\">Übersicht: Was muss ein neu gewählter Betriebsrat zu Beginn der Amtszeit tun?\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"was-regelt-37-betrvg\">Was regelt § 37 BetrVG?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Die Vorschrift hat sieben Absätze. 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Die Sätze 2 bis 5 sagen genauer, wie dieser Vergleich gezogen\nwird:\u003C\u002Fp>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Allgemeine Zuwendungen.\u003C\u002Fstrong> Der Schutz erstreckt sich auch auf allgemeine Zuwendungen der\nArbeitgeberin (Satz 2).\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Zeitpunkt.\u003C\u002Fstrong> Welche Arbeitnehmer vergleichbar sind, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem\ndas Mitglied das Amt übernommen hat. Eine spätere Neubestimmung braucht einen sachlichen Grund\n(Satz 3).\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Verfahren durch Betriebsvereinbarung.\u003C\u002Fstrong> Arbeitgeberin und Betriebsrat können in einer\nBetriebsvereinbarung ein Verfahren regeln, nach dem vergleichbare Arbeitnehmer festgelegt\nwerden (Satz 4).\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Eingeschränkte Überprüfung.\u003C\u002Fstrong> Wie eine solche Betriebsvereinbarung die Vergleichbarkeit\nkonkretisiert, kann nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Dasselbe gilt für die\nFestlegung der Vergleichspersonen, wenn Arbeitgeberin und Betriebsrat sie einvernehmlich\ngetroffen und in Textform dokumentiert haben (Satz 5).\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cp>Den Schutz der Tätigkeit nach § 37 Abs. 5 BetrVG und die Verlängerung auf zwei Jahre nach\n§ 38 Abs. 3 BetrVG erklärt das \u003Ca href=\"\u002Feigene-rechte\">Lernmodul zu den eigenen Rechten der Mitglieder\u003C\u002Fa>.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"was-heisst-das-fuer-den-betriebsrat\">Was heißt das für den Betriebsrat?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Die Absätze greifen ineinander. Für Schulungen nach Absatz 6 gelten die Absätze 2 und 3\nentsprechend, so § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG; eine Obergrenze des Ausgleichs je Schulungstag nennt\ndie Seite zum Schulungsanspruch. Daneben besteht der Anspruch nach Absatz 7, denn er gilt\n„unbeschadet“ des Absatzes 6 (§ 37 Abs. 7 Satz 1 BetrVG).\u003C\u002Fp>\n",{"typ":36,"teile":64},[65,67,71],{"typ":39,"html":66},"Für Absatz 4 folgt aus dem Wortlaut: Eine Pflicht zu einer ",{"typ":42,"id":68,"text":69,"begriff":69,"erklaerung":70},"betriebsvereinbarung","Betriebsvereinbarung","Von Betriebsrat und Arbeitgeberin gemeinsam beschlossene, schriftlich niedergelegte Vereinbarung, die unmittelbar und zwingend auf die Arbeitsverhältnisse wirkt.",{"typ":39,"html":72}," über das\nVerfahren besteht nicht, denn Satz 4 sagt „können“.",{"typ":39,"html":74},"\u003Ch2 id=\"wo-geht-es-im-lernmodul-weiter\">Wo geht es im Lernmodul weiter?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Das Modul \u003Ca href=\"\u002Feigene-rechte\">Eigene Rechte der Betriebsratsmitglieder\u003C\u002Fa> führt Befreiung, Ausgleich,\nEntgelt- und Tätigkeitsschutz, Freistellung und Kosten zusammen. Ehrenamt,\nBenachteiligungsverbot und Kündigungsschutz behandelt das Modul\n\u003Ca href=\"\u002Frolle-und-schutz\">Das Betriebsratsamt: Ehrenamt, Schutz und Wahl\u003C\u002Fa>.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"was-laesst-diese-seite-offen\">Was lässt diese Seite offen?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Die folgenden Fragen beantwortet diese Seite nicht. Eine Entscheidung dazu ist für sie nicht\nausgewertet; das heißt nicht, dass es keine gibt.\u003C\u002Fp>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Sachlicher Grund.\u003C\u002Fstrong> Wann ein sachlicher Grund vorliegt, die vergleichbaren Arbeitnehmer\nspäter neu zu bestimmen (§ 37 Abs. 4 Satz 3 BetrVG).\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Grobe Fehlerhaftigkeit.\u003C\u002Fstrong> Nach welchem Maßstab eine Festlegung grob fehlerhaft ist.\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Ohne Betriebsvereinbarung.\u003C\u002Fstrong> Nach welchen Kriterien vergleichbare Arbeitnehmer bestimmt\nwerden, wenn es weder eine Betriebsvereinbarung noch eine einvernehmliche Festlegung gibt;\nSatz 1 und Satz 3 gelten auch dann.\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Ch2 id=\"fundstellen\">Fundstellen\u003C\u002Fh2>\n\u003Cul>\n\u003Cli>§ 37 Abs. 1 bis 7, § 38 Abs. 3 BetrVG\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cblockquote>\n\u003Cp>Diese Seite ist allgemeine Rechtsinformation und \u003Cstrong>keine Rechtsberatung\u003C\u002Fstrong>. 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