[{"data":1,"prerenderedAt":336},["ShallowReactive",2],{"redaktion-begriffe":3},{"titel":4,"begriffe":5},"Begriffe A bis Z",[6,16,26,36,47,57,69,78,88,97,104,113,122,130,140,150,161,171,179,190,198,206,213,221,230,237,244,252,259,267,273,283,292,301,309,321,328],{"id":7,"begriff":8,"erklaerung":9,"citeKey":10,"fundstelle":11,"formen":12,"verweis":13},"anhoerung","Anhörung","Stufe der Beteiligung, bei der der Betriebsrat vor einer Kündigung zu hören ist. Eine ohne Anhörung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.","betrvg102","§ 102 Abs. 1 BetrVG",[8],{"route":14,"titel":15},"\u002Fpersonelle-massnahmen","Personelle Maßnahmen: Zustimmung, Anhörung und Fristen",{"id":17,"begriff":18,"erklaerung":19,"citeKey":20,"fundstelle":21,"formen":22,"verweis":23},"arbeitsbefreiung","Arbeitsbefreiung","Befreiung von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts, wenn und soweit sie zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist.","betrvg37","§ 37 Abs. 2 BetrVG",[18],{"route":24,"titel":25},"\u002Feigene-rechte","Eigene Rechte der Betriebsratsmitglieder: Befreiung, Ausgleich, Freistellung und Kosten",{"id":27,"begriff":28,"erklaerung":29,"citeKey":30,"fundstelle":31,"formen":32,"verweis":33},"beratung","Beratung","Stufe der Beteiligung, bei der beraten wird, solange Bedenken und Vorschläge des Betriebsrats in der Planung noch berücksichtigt werden können.","betrvg90","§ 90 Abs. 2 Satz 1 BetrVG",[28],{"route":34,"titel":35},"\u002Fbeteiligungsstufen","Beteiligungsstufen des Betriebsrats",{"id":37,"begriff":38,"erklaerung":39,"citeKey":40,"fundstelle":41,"formen":42,"verweis":44},"beschlussfaehigkeit","Beschlussfähigkeit","Der Betriebsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.","betrvg33","§ 33 Abs. 2 BetrVG",[38,43],"beschlussfähig",{"route":45,"titel":46},"\u002Fsitzung-und-beschluss","Sitzung und Beschluss des Betriebsrats",{"id":48,"begriff":49,"erklaerung":50,"citeKey":51,"fundstelle":52,"formen":53,"verweis":54},"beschlussverfahren","Beschlussverfahren","Gerichtliches Verfahren für betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten; das Gericht klärt den Sachverhalt innerhalb der Anträge von Amts wegen.","arbgg80","§ 80 Abs. 1, § 83 Abs. 1 ArbGG",[49],{"route":55,"titel":56},"\u002Finstrumente","Betriebsvereinbarung, Einigungsstelle und Rechtsschutz: die Instrumente des Betriebsrats",{"id":58,"begriff":59,"erklaerung":60,"citeKey":61,"fundstelle":62,"formen":63,"verweis":66},"besonderer-kuendigungsschutz","Besonderer Kündigungsschutz","Schutz von Betriebsratsmitgliedern: Kündigung grundsätzlich nur aus wichtigem Grund mit Zustimmung des Betriebsrats oder deren Ersetzung; Ausnahme bei Stilllegung (§ 15 Abs. 4, 5 KSchG).","kschg15","§ 15 Abs. 1, 4 und 5 KSchG, § 103 BetrVG",[59,64,65],"besonderer Kündigungsschutz","besonderen Kündigungsschutz",{"route":67,"titel":68},"\u002Frolle-und-schutz","Das Betriebsratsamt: Ehrenamt, Schutz und Wahl",{"id":70,"begriff":71,"erklaerung":72,"citeKey":73,"fundstelle":74,"formen":75,"verweis":77},"betriebsaenderung","Betriebsänderung","Geplante Änderung, die wesentliche Nachteile zur Folge haben kann, etwa eine Stilllegung. Hat das Unternehmen in der Regel über 20 Wahlberechtigte, ist der Betriebsrat zu unterrichten und zu beraten.","betrvg111","§ 111 Satz 1 und 3 Nr. 1 BetrVG",[71,76],"Betriebsänderungen",{"route":34,"titel":35},{"id":79,"begriff":80,"erklaerung":81,"citeKey":82,"fundstelle":83,"formen":84,"verweis":85},"betriebsausschuss","Betriebsausschuss","Ausschuss, den ein Betriebsrat mit neun oder mehr Mitgliedern bildet und der die laufenden Geschäfte des Betriebsrats führt.","betrvg27","§ 27 Abs. 1 und 2 BetrVG",[80],{"route":86,"titel":87},"\u002Fwer-macht-was","Wer macht was im Betriebsrat: Gremium, Ausschüsse, Wahlvorstand und andere Stellen",{"id":89,"begriff":90,"erklaerung":91,"citeKey":92,"fundstelle":93,"formen":94,"verweis":96},"betriebsvereinbarung","Betriebsvereinbarung","Von Betriebsrat und Arbeitgeberin gemeinsam beschlossene, schriftlich niedergelegte Vereinbarung, die unmittelbar und zwingend auf die Arbeitsverhältnisse wirkt.","betrvg77","§ 77 Abs. 2 und 4 BetrVG",[90,95],"Betriebsvereinbarungen",{"route":55,"titel":56},{"id":98,"begriff":99,"erklaerung":100,"citeKey":20,"fundstelle":101,"formen":102,"verweis":103},"ehrenamt","Ehrenamt","Das Betriebsratsamt wird unentgeltlich geführt; versäumte Arbeitszeit bleibt ohne Entgeltminderung, soweit die Arbeitsbefreiung erforderlich ist.","§ 37 Abs. 1 und 2 BetrVG",[99],{"route":67,"titel":68},{"id":105,"begriff":106,"erklaerung":107,"citeKey":108,"fundstelle":109,"formen":110,"verweis":112},"einigungsstelle","Einigungsstelle","Bei Bedarf zu bildende Stelle aus gleich vielen Beisitzern beider Seiten und einem unparteiischen Vorsitzenden; in bestimmten Fällen ersetzt ihr Spruch die Einigung.","betrvg76","§ 76 Abs. 1 bis 5 BetrVG",[106,111],"Einigungsstellen",{"route":55,"titel":56},{"id":114,"begriff":115,"erklaerung":116,"citeKey":117,"fundstelle":118,"formen":119,"verweis":121},"ersatzmitglied","Ersatzmitglied","Nicht gewählter Arbeitnehmer der Vorschlagsliste, der nachrückt, wenn ein Mitglied ausscheidet, oder ein zeitweilig verhindertes Mitglied vertritt.","betrvg25","§ 25 Abs. 1 und 2 BetrVG",[115,120],"Ersatzmitglieder",{"route":67,"titel":68},{"id":123,"begriff":124,"erklaerung":125,"citeKey":126,"fundstelle":127,"formen":128,"verweis":129},"ersetzung-der-zustimmung","Ersetzung der Zustimmung","Entscheidung des Arbeitsgerichts auf Antrag der Arbeitgeberin, die eine verweigerte Zustimmung des Betriebsrats ersetzt, etwa bei einer Einstellung oder einer außerordentlichen Kündigung.","betrvg99","§ 99 BetrVG, § 103 Abs. 2 BetrVG",[124],{"route":14,"titel":15},{"id":131,"begriff":132,"erklaerung":133,"citeKey":134,"fundstelle":135,"formen":136,"verweis":139},"freistellung","Freistellung","Befreiung von Betriebsratsmitgliedern von der beruflichen Tätigkeit; mindestens ein Mitglied ab in der Regel 200 Arbeitnehmern, vorbehaltlich anderweitiger Regelung.","betrvg38","§ 38 Abs. 1 BetrVG",[132,137,138],"Freistellungen","freigestellt",{"route":24,"titel":25},{"id":141,"begriff":142,"erklaerung":143,"citeKey":144,"fundstelle":145,"formen":146,"verweis":147},"geschaeftsordnung","Geschäftsordnung","Schriftliches Regelwerk des Betriebsrats für seine Geschäftsführung, das er mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt.","betrvg36","§ 36 BetrVG",[142],{"route":148,"titel":149},"\u002Famtsbeginn\u002Fgeschaeftsordnung","Was kann eine Geschäftsordnung regeln, und was nicht?",{"id":151,"begriff":152,"erklaerung":153,"citeKey":154,"fundstelle":155,"formen":156,"verweis":160},"grober-verstoss","Grober Verstoß","Objektiv erhebliche und offensichtlich schwerwiegende Pflichtverletzung der Arbeitgeberin im Sinn des § 23 Abs. 3 BetrVG; Verschulden ist nicht erforderlich.","bag2023grobverstoss","§ 23 Abs. 3 BetrVG; BAG 1 ABR 9\u002F22 Rn. 34",[152,157,158,159],"grober Verstoß","groben Verstößen","groben Verstoß",{"route":55,"titel":56},{"id":162,"begriff":163,"erklaerung":164,"citeKey":165,"fundstelle":166,"formen":167,"verweis":168},"initiativrecht","Initiativrecht","Recht des Betriebsrats, selbst eine Regelung zu verlangen, notfalls über die Einigungsstelle. Entschieden ist es für die Ausgestaltung im Bereich des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.","bag2016initiativ","§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG; BAG 1 ABR 14\u002F14 Rn. 12",[163],{"route":169,"titel":170},"\u002Fsoziale-angelegenheiten","Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG",{"id":172,"begriff":173,"erklaerung":174,"citeKey":175,"fundstelle":176,"formen":177,"verweis":178},"interessenausgleich","Interessenausgleich","Schriftliche Einigung über eine Betriebsänderung. Ein ersetzender Spruch ist nicht vorgesehen; die Einigungsstelle hat nur eine Einigung zu versuchen.","betrvg112","§ 112 Abs. 1 und 3 BetrVG",[173],{"route":34,"titel":35},{"id":180,"begriff":181,"erklaerung":182,"citeKey":183,"fundstelle":184,"formen":185,"verweis":189},"mitbestimmung","Mitbestimmung","Stufe der Beteiligung, bei der bei Uneinigkeit die Einigungsstelle entscheidet und ihr Spruch die Einigung ersetzt, etwa in den Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 BetrVG.","betrvg87","§ 87 Abs. 1 und 2 BetrVG",[181,186,187,188],"Mitbestimmungsrecht","Mitbestimmungsrechte","Mitbestimmungsrechten",{"route":34,"titel":35},{"id":191,"begriff":192,"erklaerung":193,"citeKey":92,"fundstelle":194,"formen":195,"verweis":197},"nachwirkung-der-betriebsvereinbarung","Nachwirkung der Betriebsvereinbarung","Weitergeltung einer gekündigten Betriebsvereinbarung in Angelegenheiten, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung ersetzen kann; unmittelbar, aber nicht mehr zwingend.","§ 77 Abs. 6 BetrVG",[192,196],"Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung",{"route":55,"titel":56},{"id":199,"begriff":200,"erklaerung":201,"citeKey":202,"fundstelle":203,"formen":204,"verweis":205},"niederschrift","Niederschrift","Schriftliche Aufzeichnung jeder Verhandlung des Betriebsrats mit mindestens dem Wortlaut der Beschlüsse und der Stimmenmehrheit; Vorsitzender und ein weiteres Mitglied unterzeichnen.","betrvg34","§ 34 Abs. 1 BetrVG",[200],{"route":45,"titel":46},{"id":207,"begriff":208,"erklaerung":209,"citeKey":92,"fundstelle":210,"formen":211,"verweis":212},"oeffnungsklausel","Öffnungsklausel","Ausnahme von der Regelungssperre: Ein Tarifvertrag lässt den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zu.","§ 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG",[208],{"route":55,"titel":56},{"id":214,"begriff":215,"erklaerung":216,"citeKey":217,"fundstelle":218,"formen":219,"verweis":220},"ordnungsverhalten","Ordnungsverhalten","Gegenstand der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, anders als das Arbeitsverhalten; Weisungen, die die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisieren, sind nicht mitbestimmungspflichtig.","bag2012parkplatz","BAG, 1 ABR 63\u002F10",[215],{"route":169,"titel":170},{"id":222,"begriff":223,"erklaerung":224,"citeKey":225,"fundstelle":226,"formen":227,"verweis":229},"regelungsabrede","Regelungsabrede","Einigung von Betriebsrat und Arbeitgeberin ohne normative Wirkung; ihre Wirksamkeit hängt nicht von der Schriftform ab. Rechte und Pflichten begründet sie nur durch individuelle Umsetzung.","bag2020betriebsvereinbarung","BAG, 1 ABR 4\u002F19",[223,228],"Regelungsabreden",{"route":55,"titel":56},{"id":231,"begriff":232,"erklaerung":233,"citeKey":92,"fundstelle":234,"formen":235,"verweis":236},"regelungssperre","Regelungssperre","Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.","§ 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG",[232],{"route":55,"titel":56},{"id":238,"begriff":239,"erklaerung":240,"citeKey":175,"fundstelle":241,"formen":242,"verweis":243},"sozialplan","Sozialplan","Schriftliche Regelung bei einer Betriebsänderung. Ohne Einigung entscheidet die Einigungsstelle, ihr Spruch ersetzt die Einigung; Ausnahmen regelt § 112a BetrVG.","§ 112 Abs. 1 und 4, § 112a BetrVG",[239],{"route":34,"titel":35},{"id":245,"begriff":246,"erklaerung":247,"citeKey":108,"fundstelle":248,"formen":249,"verweis":251},"spruch-der-einigungsstelle","Spruch der Einigungsstelle","Beschluss der Einigungsstelle, der in bestimmten Fällen die fehlende Einigung zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat ersetzt, etwa in den Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 BetrVG.","§ 76 Abs. 5 BetrVG",[246,250],"Sprüche der Einigungsstelle",{"route":169,"titel":170},{"id":253,"begriff":254,"erklaerung":255,"citeKey":183,"fundstelle":256,"formen":257,"verweis":258},"tarifvorbehalt","Tarifvorbehalt","Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG besteht nur, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht (Gesetzes- und Tarifvorbehalt).","§ 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG",[254],{"route":169,"titel":170},{"id":260,"begriff":261,"erklaerung":262,"citeKey":263,"fundstelle":264,"formen":265,"verweis":266},"theorie-der-wirksamkeitsvoraussetzung","Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung","Belastende Maßnahmen, die ohne das erforderliche Mitbestimmungsrecht durchgeführt werden, sind im Verhältnis zu den Arbeitnehmern jedenfalls unwirksam; ein neuer Anspruch entsteht nicht.","bag2010wirksamkeit","BAG, 1 AZR 857\u002F08",[261],{"route":169,"titel":170},{"id":268,"begriff":269,"erklaerung":270,"citeKey":217,"fundstelle":218,"formen":271,"verweis":272},"unterlassungsanspruch","Unterlassungsanspruch","Allgemeiner Anspruch des Betriebsrats gegen zu erwartende weitere Verstöße gegen ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG, unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG.",[269],{"route":169,"titel":170},{"id":274,"begriff":275,"erklaerung":276,"citeKey":277,"fundstelle":278,"formen":279,"verweis":280},"unterrichtung","Unterrichtung","Stufe der Beteiligung; die Unterrichtung hat rechtzeitig und umfassend zu erfolgen, Unterlagen sind auf Verlangen jederzeit zur Verfügung zu stellen.","betrvg80","§ 80 Abs. 2 BetrVG",[275],{"route":281,"titel":282},"\u002Fallgemeine-aufgaben","Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG",{"id":284,"begriff":285,"erklaerung":286,"citeKey":287,"fundstelle":288,"formen":289,"verweis":291},"vorlaeufige-durchfuehrung","Vorläufige Durchführung","Personelle Maßnahme vor der Zustimmung, wenn sachlich dringend erforderlich. Bestreitet der Betriebsrat das, darf sie nur bleiben, wenn binnen drei Tagen das Arbeitsgericht angerufen wird.","betrvg100","§ 100 Abs. 1 und 2 Satz 3 BetrVG",[290,285],"vorläufige Durchführung",{"route":14,"titel":15},{"id":293,"begriff":294,"erklaerung":295,"citeKey":296,"fundstelle":297,"formen":298,"verweis":300},"wahlvorstand","Wahlvorstand","Gremium, das die Betriebsratswahl unverzüglich einzuleiten, durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen hat.","betrvg18","§ 18 Abs. 1 Satz 1 BetrVG",[294,299],"Wahlvorstands",{"route":86,"titel":87},{"id":302,"begriff":303,"erklaerung":304,"citeKey":305,"fundstelle":306,"formen":307,"verweis":308},"wirtschaftsausschuss","Wirtschaftsausschuss","Ausschuss, der in allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern zu bilden ist.","betrvg106","§ 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG",[303],{"route":86,"titel":87},{"id":310,"begriff":311,"erklaerung":312,"citeKey":313,"fundstelle":314,"formen":315,"verweis":318},"verhinderung","Zeitweilige Verhinderung","Fall, in dem ein Ersatzmitglied das verhinderte Mitglied vertritt. Das Nachrücken tritt von selbst ein, sobald der Verhinderungsfall beginnt.","bag2011urlaub","§ 25 Abs. 1 BetrVG; BAG 2 AZR 388\u002F10 Rn. 34",[311,316,317],"zeitweilige Verhinderung","zeitweilig verhindert",{"route":319,"titel":320},"\u002Fladung-und-sitzung\u002Fverhinderung","Wann ist ein Betriebsratsmitglied verhindert?",{"id":322,"begriff":323,"erklaerung":324,"citeKey":126,"fundstelle":325,"formen":326,"verweis":327},"zustimmungsfiktion","Zustimmungsfiktion","Die Zustimmung des Betriebsrats gilt als erteilt, wenn er sie nicht binnen einer Woche nach ordnungsgemäßer Unterrichtung schriftlich unter Angabe von Gründen verweigert.","§ 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG",[323],{"route":14,"titel":15},{"id":329,"begriff":330,"erklaerung":331,"citeKey":126,"fundstelle":332,"formen":333,"verweis":335},"zustimmungsverweigerung","Zustimmungsverweigerung","Schriftliche Erklärung des Betriebsrats unter Angabe von Gründen, die nur auf die in § 99 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 BetrVG genannten Gründe gestützt werden kann; sie bedarf eines Beschlusses.","§ 99 Abs. 2 und 3 BetrVG",[330,334],"Verweigerung der Zustimmung",{"route":14,"titel":15},1793290178660]