[{"data":1,"prerenderedAt":132},["ShallowReactive",2],{"redaktion-mustervorlagen\u002Fauskunftsverlangen":3},{"id":4,"route":5,"typ":6,"bereich":7,"titel":8,"metaTitel":9,"beschreibung":10,"pruefdatum":11,"vorstufe":16,"freigegeben":17,"jsonld":18,"kurztitel":41,"stichworte":42,"html":43,"segmente":44,"toc":86,"brotkrume":107,"kernaussage":112,"offen":113,"grenze":114,"normen":115,"verwandteModule":116,"verwandteSeiten":124,"wissenBereich":131},"muster\u002Fauskunftsverlangen","\u002Fmustervorlagen\u002Fauskunftsverlangen","seite","muster","Vorlage: Beschluss und Auskunftsverlangen nach § 80 Abs. 2 BetrVG","Vorlage: Auskunftsverlangen des Betriebsrats","Leere Vorlagen für den Beschluss des Betriebsrats und das Schreiben an die Arbeitgeberin, mit der Grundlage jeder Angabe und ohne vorgegebene Frist.",{"feld":12,"wert":13,"beschriftung":14,"anzeige":15},"geprueft_am","2026-10-02","Stand","02.10.2026",false,true,{"@context":19,"@type":20,"headline":8,"description":10,"inLanguage":21,"dateModified":13,"url":22,"isAccessibleForFree":17,"citation":23,"about":35},"https:\u002F\u002Fschema.org","Article","de","https:\u002F\u002Fbrklar.de\u002Fmustervorlagen\u002Fauskunftsverlangen",[24,27,29,31,33],{"@type":25,"name":26},"Legislation","§ 80 BetrVG",{"@type":25,"name":28},"§ 26 BetrVG",{"@type":25,"name":30},"§ 33 BetrVG",{"@type":25,"name":32},"§ 22 BDSG",{"@type":25,"name":34},"§ 28 BetrVG",[36,37,38,39,40],{"@type":25,"name":26},{"@type":25,"name":28},{"@type":25,"name":30},{"@type":25,"name":32},{"@type":25,"name":34},"Vorlage Auskunftsverlangen","Beschluss und Schreiben an die Arbeitgeberin","\u003Cp>Die beiden Vorlagen auf dieser Seite sind leere Formulare für ein Verlangen nach\n§ 80 Abs. 2 BetrVG: ein Beschluss des Betriebsrats und das Schreiben, mit dem das Verlangen\nhinausgeht. Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor. Die Felder folgen dem, was der Betriebsrat\nin einem gerichtlichen Streit vorzutragen hätte, und dem, was zur Erfüllung bekannt sein muss.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Was ein Formular nicht leistet: Es stellt nicht fest, ob eine Aufgabe des Betriebsrats besteht\nund ob die Information für sie erforderlich ist. Beides hängt an der Lage im Betrieb und wird im\nStreit vom Arbeitsgericht entschieden. Was die Voraussetzungen bedeuten, erklärt die\n\u003Ca href=\"\u002Fbeteiligungsrechte\u002Fauskunft\">Vertiefung: Welche Auskünfte und Unterlagen kann der Betriebsrat verlangen?\u003C\u002Fa>\nWie sich das Auskunftsrecht in die übrigen Rechte einfügt, steht in der\n\u003Ca href=\"\u002Fbeteiligungsrechte\">Übersicht: Welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat?\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Jede Vorlage trennt drei Dinge: den Formulartext, der hinausgeht; die Platzhalter in eckigen\nKlammern; und die Erläuterungen darunter, die sagen, warum eine Angabe dasteht. Die\nErläuterungen gehören nicht in das Schreiben.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"wie-sieht-der-beschluss-fuer-ein-auskunftsverlangen-aus\">Wie sieht der Beschluss für ein Auskunftsverlangen aus?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cpre>\u003Ccode class=\"language-text\">Der Betriebsrat [Bezeichnung des Betriebs oder Betriebsteils] stellt in seiner Sitzung am [Datum] zu Tagesordnungspunkt [Nummer] fest, dass er zur Durchführung seiner Aufgabe nach [Aufgabennorm] die folgende Information benötigt: [Gegenstand] für den Zeitraum [Zeitraum]; erforderlich ist sie, weil [Grund der Erforderlichkeit]. Der Betriebsrat beschließt, von der Arbeitgeberin nach § 80 Abs. 2 BetrVG [Auskunft \u002F die Überlassung der genannten Unterlagen \u002F Einblick in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter durch [Ausschuss oder beauftragtes Mitglied] \u002F die Bereitstellung einer sachkundigen Auskunftsperson, vorgeschlagen: [Name oder Funktion]] bis zum [Termin] zu verlangen[, und hält für die darin enthaltenen besonderen Kategorien personenbezogener Daten folgende Schutzmaßnahmen vor: [Bezeichnung der Maßnahmen]]. Der Vorsitzende, im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter, übermittelt das Verlangen. Abstimmung: [Zahl] Ja, [Zahl] Nein, [Zahl] Enthaltungen; anwesend [Zahl] von [Zahl] Mitgliedern.\n\u003C\u002Fcode>\u003C\u002Fpre>\n\u003Cp>Der Beschluss ist ein einziger Absatz. Er nennt den Anlass, stellt die Voraussetzung fest und\nbeschließt im Indikativ; Gliederung und Begründung gehören in die Erläuterung, nicht ins\nDokument.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Am Anfang steht er, weil der Vorsitzende den Betriebsrat nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG nur so\nweit vertritt, wie dieser beschlossen hat. Nach dem Bundesarbeitsgericht gibt der Vorsitzende\nlediglich die Erklärung ab; den Willen bildet das Gremium, und das kann es nur durch Beschluss\n(1 AZR 233\u002F21, zu einer \u003Ca class=\"begriff\" href=\"\u002Fbegriffe#betriebsvereinbarung\">Betriebsvereinbarung\u003C\u002Fa>). Für das Auskunftsverlangen ist das eine\nÜbertragung.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Gefasst wird der Beschluss mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; bei\nStimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt (§ 33 Abs. 1 BetrVG). Beschlussfähig ist der\nBetriebsrat nach § 33 Abs. 2 BetrVG nur, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder an der\nBeschlussfassung teilnimmt. Deshalb hält der letzte Satz beide Zahlen fest. Was bei Ladung und\nSitzung schiefgehen kann, steht in der\n\u003Ca href=\"\u002Fladung-und-sitzung\">Übersicht: Wer wird zur Betriebsratssitzung geladen?\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"wie-sieht-das-schreiben-an-die-arbeitgeberin-aus\">Wie sieht das Schreiben an die Arbeitgeberin aus?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cpre>\u003Ccode class=\"language-text\">Betriebsrat [Bezeichnung des Betriebs oder Betriebsteils]\n[Die Vorsitzende \u002F Der Vorsitzende]\n[bei Verhinderung stattdessen: Die stellvertretende Vorsitzende \u002F Der stellvertretende\nVorsitzende, wegen Verhinderung der oder des Vorsitzenden]\n\nAn [Bezeichnung der Arbeitgeberin]\n\nDatum: [Datum]\n\nVerlangen nach § 80 Abs. 2 BetrVG: [Kurzbezeichnung des Gegenstands]\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nmit Beschluss vom [Datum der Sitzung] verlangt der Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 BetrVG:\n\nGegenstand:   [Auskunft über ... \u002F Überlassung folgender Unterlagen: ... \u002F Einblick in die\n              Listen über die Bruttolöhne und -gehälter durch ... \u002F Bereitstellung einer\n              sachkundigen Auskunftsperson zu ..., vorgeschlagen: ...]\nZeitraum:     [Zeitraum]\n\nAufgabe:      Die Information dient der Durchführung von [Aufgabennorm].\n              [Betriebliche Gegebenheiten]\n\nErforderlich: [Grund der Erforderlichkeit]\n\n[Für die besonderen Kategorien personenbezogener Daten, die die Information enthält, hält\nder Betriebsrat folgende Schutzmaßnahmen vor: [Bezeichnung der Maßnahmen].]\n\nDer Betriebsrat bittet um Erfüllung bis zum [Termin].\n\n[Name], [Vorsitzende oder Vorsitzender des Betriebsrats \u002F stellvertretende Vorsitzende\noder stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats wegen Verhinderung der oder des\nVorsitzenden]\n\u003C\u002Fcode>\u003C\u002Fpre>\n\u003Ch3 id=\"woher-kommt-welche-angabe\">Woher kommt welche Angabe?\u003C\u002Fh3>\n\u003Cdiv class=\"tabelle\" role=\"region\" aria-label=\"Tabelle\" tabindex=\"0\">\n\u003Ctable>\n\u003Cthead>\n\u003Ctr>\n\u003Cth>Angabe im Formular\u003C\u002Fth>\n\u003Cth>Grundlage\u003C\u002Fth>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003C\u002Fthead>\n\u003Ctbody>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Bezug auf den Beschluss, Absender und Unterschrift (Vorsitzender oder, bei Verhinderung, Stellvertreter)\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vertritt der Vorsitzende oder bei seiner Verhinderung der Stellvertreter den Betriebsrat im Rahmen dessen, was das Gremium beschlossen hat. Für das Auskunftsverlangen übertragen, nicht eigens entschieden\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Adressat\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG nennt als Verpflichteten den Arbeitgeber\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Gegenstand, getrennt nach Auskunft, Unterlagen, Einblick und Auskunftsperson\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 80 Abs. 2 BetrVG regelt die Auskunft in Satz 1, Unterlagen und Einblick in Satz 2 (Halbsatz 1 und 2) und die Auskunftsperson in Satz 4. Auskunftsanspruch und Einblicksrecht haben verschiedene Inhalte und Voraussetzungen, und die Grenzen des Einblicks gelten nicht, wenn Unterlagen vorzulegen sind (1 ABR 46\u002F10)\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Zeitraum\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Reichweite des Anspruchs: Die Überwachung blickt in erster Linie auf das Heute und das Künftige, Vergangenes zählt nur, soweit es Rückschlüsse erlaubt (1 ABR 6\u002F16)\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Bezeichnung der Unterlagen\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Herauszugeben ist nur, was bei der Arbeitgeberin tatsächlich vorhanden ist (1 ABR 53\u002F17)\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Aufgabennorm, betriebliche Gegebenheiten\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Darlegungslast im Beschlussverfahren: Der Betriebsrat hat die konkrete Vorschrift zu benennen, deren Durchführung er überwacht (1 ABR 51\u002F17; 1 ABR 14\u002F22). Mehr dazu unter der Tabelle\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Grund der Erforderlichkeit\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Darlegungslast im Beschlussverfahren: zweite Voraussetzung des Anspruchs; Maßstab ist der Kenntnisstand des Betriebsrats (1 ABR 46\u002F10)\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Einblick durch Ausschuss oder beauftragtes Mitglied\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Das Gesetz weist den Einblick dem Betriebsausschuss oder einem Ausschuss nach § 28 BetrVG zu. Fehlt ein Betriebsausschuss, nimmt ihn ein beauftragtes Betriebsratsmitglied wahr, das auch Vorsitzender oder Stellvertreter sein kann (1 ABR 54\u002F12)\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Kein Feld für die Form\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Über die Form der Auskunft entscheidet die Arbeitgeberin grundsätzlich selbst; sind die Angaben umfangreich und komplex, hat sie nach dem Bundesarbeitsgericht in der Regel schriftlich zu antworten (1 ABR 46\u002F10). Der Beschluss legt keine Form fest, deshalb nennt auch das Schreiben keine\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Schutzmaßnahmen bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Voraussetzung des Anspruchs: Der Betriebsrat hat darzulegen, dass Schutzmaßnahmen bestehen oder ergriffen sind (1 ABR 51\u002F17; 1 ABR 14\u002F22). Die Beispiele in § 22 Abs. 2 BDSG sind nicht abschließend (1 ABR 14\u002F22)\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Termin\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Keine gesetzliche Frist. Der Termin ist eine Setzung des Betriebsrats\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003C\u002Ftbody>\n\u003C\u002Ftable>\n\u003C\u002Fdiv>\n\u003Cp>\u003Cstrong>Zu den Feldern Aufgabennorm und betriebliche Gegebenheiten.\u003C\u002Fstrong> Der bloße Verweis auf die\ngesetzlichen Aufgaben trägt im \u003Ca class=\"begriff\" href=\"\u002Fbegriffe#beschlussverfahren\">Beschlussverfahren\u003C\u002Fa> nicht, und von sich aus sucht das Gericht keine\nAufgabe, auf die sich der Anspruch stützen ließe (1 ABR 15\u002F17). Eine Vorschrift, die diese\nAngabe schon im Verlangen fordert, gibt es nicht.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>In das Feld Aufgabennorm gehören zwei Angaben: die Vorschrift, deren Durchführung der\nBetriebsrat überwacht, mit Paragraf, Absatz und gegebenenfalls Nummer, und die Norm, aus der\nsich seine Aufgabe ergibt, bei der Überwachung § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Das Feld für\nbetriebliche Gegebenheiten betrifft den Fall, dass der Schutz der Vorschrift von ihnen abhängt;\ndann gehören sie im Streit zum Vortrag (1 ABR 51\u002F17).\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"warum-gibt-die-vorlage-keine-frist-in-tagen-vor\">Warum gibt die Vorlage keine Frist in Tagen vor?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>§ 80 Abs. 2 BetrVG verlangt eine \u003Ca class=\"begriff\" href=\"\u002Fbegriffe#unterrichtung\">Unterrichtung\u003C\u002Fa> „rechtzeitig“ und die Vorlage von Unterlagen „auf\nVerlangen jederzeit“. Eine Zahl nennt die Vorschrift nicht. Das Feld für den Termin ist deshalb\nleer, und was dort steht, ist eine Angabe des Betriebsrats und keine Frist, die das Gesetz\nsetzt. Eine vorgedruckte Zahl erschiene im Formular wie eine Regel, die es nicht gibt.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"was-laesst-diese-seite-offen\">Was lässt diese Seite offen?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Die folgenden Fragen beantwortet diese Seite nicht. Eine Entscheidung dazu ist für sie nicht\nausgewertet; das heißt nicht, dass es keine gibt.\u003C\u002Fp>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Geschäftsgeheimnisse.\u003C\u002Fstrong> Ob die Arbeitgeberin eine Information verweigern darf, weil sie ein\nBetriebs- oder Geschäftsgeheimnis betrifft. Die Vorlage schweigt deshalb dazu: Ein Formular,\ndas darauf eine Antwort vorgäbe, behauptete eine Rechtslage ohne Beleg. Die Befunde am\nWortlaut stehen in der Vertiefung zum Auskunftsrecht.\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Verlangen ohne Beschluss.\u003C\u002Fstrong> Was gilt, wenn der Vorsitzende das Verlangen stellt, ohne dass\ndas Gremium es beschlossen hat.\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Ch2 id=\"fundstellen\">Fundstellen\u003C\u002Fh2>\n\u003Cul>\n\u003Cli>§ 26 Abs. 2, § 28, § 33, § 80 BetrVG\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>§ 22 Abs. 2 BDSG\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 07.02.2012, 1 ABR 46\u002F10, Rn. 7, 11, 14 und 15: Aufgabe und\nErforderlichkeit, der Kenntnisstand als Maßstab, Form der Antwort, Vorlage von Unterlagen neben\ndem Einblick\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 24.04.2018, 1 ABR 6\u002F16, Rn. 26: Reichweite in die Vergangenheit\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 20.03.2018, 1 ABR 15\u002F17, Rn. 18: Vortrag zur Aufgabe\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 09.04.2019, 1 ABR 51\u002F17, Rn. 12 und 13 sowie Leitsatz: Benennung der\nVorschrift, Schutzmaßnahmen\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 09.05.2023, 1 ABR 14\u002F22, Rn. 16, 70 und 76: Darlegung der Aufgabe,\nSchutzmaßnahmen als Voraussetzung, Beispielkatalog nicht abschließend\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 07.05.2019, 1 ABR 53\u002F17, Rn. 16: vorhandene Unterlagen\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 14.01.2014, 1 ABR 54\u002F12, Rn. 19: Einblick durch ein beauftragtes Mitglied\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Urteil vom 08.02.2022, 1 AZR 233\u002F21, Rn. 27: Beschluss als Grundlage der Vertretung\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cblockquote>\n\u003Cp>Diese Seite ist allgemeine Rechtsinformation und \u003Cstrong>keine Rechtsberatung\u003C\u002Fstrong>. Sie beschreibt die\nRechtslage, nicht einen bestimmten Vorgang, und ersetzt keine Prüfung durch eine\nRechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder die zuständige Gewerkschaft.\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fblockquote>\n",[45,48,60,62,72,74,84],{"typ":46,"html":47},"html","\u003Cp>Die beiden Vorlagen auf dieser Seite sind leere Formulare für ein Verlangen nach\n§ 80 Abs. 2 BetrVG: ein Beschluss des Betriebsrats und das Schreiben, mit dem das Verlangen\nhinausgeht. Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor. Die Felder folgen dem, was der Betriebsrat\nin einem gerichtlichen Streit vorzutragen hätte, und dem, was zur Erfüllung bekannt sein muss.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Was ein Formular nicht leistet: Es stellt nicht fest, ob eine Aufgabe des Betriebsrats besteht\nund ob die Information für sie erforderlich ist. Beides hängt an der Lage im Betrieb und wird im\nStreit vom Arbeitsgericht entschieden. Was die Voraussetzungen bedeuten, erklärt die\n\u003Ca href=\"\u002Fbeteiligungsrechte\u002Fauskunft\">Vertiefung: Welche Auskünfte und Unterlagen kann der Betriebsrat verlangen?\u003C\u002Fa>\nWie sich das Auskunftsrecht in die übrigen Rechte einfügt, steht in der\n\u003Ca href=\"\u002Fbeteiligungsrechte\">Übersicht: Welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat?\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Jede Vorlage trennt drei Dinge: den Formulartext, der hinausgeht; die Platzhalter in eckigen\nKlammern; und die Erläuterungen darunter, die sagen, warum eine Angabe dasteht. Die\nErläuterungen gehören nicht in das Schreiben.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"wie-sieht-der-beschluss-fuer-ein-auskunftsverlangen-aus\">Wie sieht der Beschluss für ein Auskunftsverlangen aus?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cpre>\u003Ccode class=\"language-text\">Der Betriebsrat [Bezeichnung des Betriebs oder Betriebsteils] stellt in seiner Sitzung am [Datum] zu Tagesordnungspunkt [Nummer] fest, dass er zur Durchführung seiner Aufgabe nach [Aufgabennorm] die folgende Information benötigt: [Gegenstand] für den Zeitraum [Zeitraum]; erforderlich ist sie, weil [Grund der Erforderlichkeit]. Der Betriebsrat beschließt, von der Arbeitgeberin nach § 80 Abs. 2 BetrVG [Auskunft \u002F die Überlassung der genannten Unterlagen \u002F Einblick in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter durch [Ausschuss oder beauftragtes Mitglied] \u002F die Bereitstellung einer sachkundigen Auskunftsperson, vorgeschlagen: [Name oder Funktion]] bis zum [Termin] zu verlangen[, und hält für die darin enthaltenen besonderen Kategorien personenbezogener Daten folgende Schutzmaßnahmen vor: [Bezeichnung der Maßnahmen]]. Der Vorsitzende, im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter, übermittelt das Verlangen. Abstimmung: [Zahl] Ja, [Zahl] Nein, [Zahl] Enthaltungen; anwesend [Zahl] von [Zahl] Mitgliedern.\n\u003C\u002Fcode>\u003C\u002Fpre>\n\u003Cp>Der Beschluss ist ein einziger Absatz. Er nennt den Anlass, stellt die Voraussetzung fest und\nbeschließt im Indikativ; Gliederung und Begründung gehören in die Erläuterung, nicht ins\nDokument.\u003C\u002Fp>\n",{"typ":49,"teile":50},"absatz",[51,53,58],{"typ":46,"html":52},"Am Anfang steht er, weil der Vorsitzende den Betriebsrat nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG nur so\nweit vertritt, wie dieser beschlossen hat. Nach dem Bundesarbeitsgericht gibt der Vorsitzende\nlediglich die Erklärung ab; den Willen bildet das Gremium, und das kann es nur durch Beschluss\n(1 AZR 233\u002F21, zu einer ",{"typ":54,"id":55,"text":56,"begriff":56,"erklaerung":57},"begriff","betriebsvereinbarung","Betriebsvereinbarung","Von Betriebsrat und Arbeitgeberin gemeinsam beschlossene, schriftlich niedergelegte Vereinbarung, die unmittelbar und zwingend auf die Arbeitsverhältnisse wirkt.",{"typ":46,"html":59},"). Für das Auskunftsverlangen ist das eine\nÜbertragung.",{"typ":46,"html":61},"\u003Cp>Gefasst wird der Beschluss mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; bei\nStimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt (§ 33 Abs. 1 BetrVG). Beschlussfähig ist der\nBetriebsrat nach § 33 Abs. 2 BetrVG nur, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder an der\nBeschlussfassung teilnimmt. Deshalb hält der letzte Satz beide Zahlen fest. Was bei Ladung und\nSitzung schiefgehen kann, steht in der\n\u003Ca href=\"\u002Fladung-und-sitzung\">Übersicht: Wer wird zur Betriebsratssitzung geladen?\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"wie-sieht-das-schreiben-an-die-arbeitgeberin-aus\">Wie sieht das Schreiben an die Arbeitgeberin aus?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cpre>\u003Ccode class=\"language-text\">Betriebsrat [Bezeichnung des Betriebs oder Betriebsteils]\n[Die Vorsitzende \u002F Der Vorsitzende]\n[bei Verhinderung stattdessen: Die stellvertretende Vorsitzende \u002F Der stellvertretende\nVorsitzende, wegen Verhinderung der oder des Vorsitzenden]\n\nAn [Bezeichnung der Arbeitgeberin]\n\nDatum: [Datum]\n\nVerlangen nach § 80 Abs. 2 BetrVG: [Kurzbezeichnung des Gegenstands]\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nmit Beschluss vom [Datum der Sitzung] verlangt der Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 BetrVG:\n\nGegenstand:   [Auskunft über ... \u002F Überlassung folgender Unterlagen: ... \u002F Einblick in die\n              Listen über die Bruttolöhne und -gehälter durch ... \u002F Bereitstellung einer\n              sachkundigen Auskunftsperson zu ..., vorgeschlagen: ...]\nZeitraum:     [Zeitraum]\n\nAufgabe:      Die Information dient der Durchführung von [Aufgabennorm].\n              [Betriebliche Gegebenheiten]\n\nErforderlich: [Grund der Erforderlichkeit]\n\n[Für die besonderen Kategorien personenbezogener Daten, die die Information enthält, hält\nder Betriebsrat folgende Schutzmaßnahmen vor: [Bezeichnung der Maßnahmen].]\n\nDer Betriebsrat bittet um Erfüllung bis zum [Termin].\n\n[Name], [Vorsitzende oder Vorsitzender des Betriebsrats \u002F stellvertretende Vorsitzende\noder stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats wegen Verhinderung der oder des\nVorsitzenden]\n\u003C\u002Fcode>\u003C\u002Fpre>\n\u003Ch3 id=\"woher-kommt-welche-angabe\">Woher kommt welche Angabe?\u003C\u002Fh3>\n\u003Cdiv class=\"tabelle\" role=\"region\" aria-label=\"Tabelle\" tabindex=\"0\">\n\u003Ctable>\n\u003Cthead>\n\u003Ctr>\n\u003Cth>Angabe im Formular\u003C\u002Fth>\n\u003Cth>Grundlage\u003C\u002Fth>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003C\u002Fthead>\n\u003Ctbody>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Bezug auf den Beschluss, Absender und Unterschrift (Vorsitzender oder, bei Verhinderung, Stellvertreter)\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vertritt der Vorsitzende oder bei seiner Verhinderung der Stellvertreter den Betriebsrat im Rahmen dessen, was das Gremium beschlossen hat. Für das Auskunftsverlangen übertragen, nicht eigens entschieden\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Adressat\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG nennt als Verpflichteten den Arbeitgeber\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Gegenstand, getrennt nach Auskunft, Unterlagen, Einblick und Auskunftsperson\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 80 Abs. 2 BetrVG regelt die Auskunft in Satz 1, Unterlagen und Einblick in Satz 2 (Halbsatz 1 und 2) und die Auskunftsperson in Satz 4. Auskunftsanspruch und Einblicksrecht haben verschiedene Inhalte und Voraussetzungen, und die Grenzen des Einblicks gelten nicht, wenn Unterlagen vorzulegen sind (1 ABR 46\u002F10)\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Zeitraum\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Reichweite des Anspruchs: Die Überwachung blickt in erster Linie auf das Heute und das Künftige, Vergangenes zählt nur, soweit es Rückschlüsse erlaubt (1 ABR 6\u002F16)\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Bezeichnung der Unterlagen\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Herauszugeben ist nur, was bei der Arbeitgeberin tatsächlich vorhanden ist (1 ABR 53\u002F17)\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Aufgabennorm, betriebliche Gegebenheiten\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Darlegungslast im Beschlussverfahren: Der Betriebsrat hat die konkrete Vorschrift zu benennen, deren Durchführung er überwacht (1 ABR 51\u002F17; 1 ABR 14\u002F22). Mehr dazu unter der Tabelle\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Grund der Erforderlichkeit\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Darlegungslast im Beschlussverfahren: zweite Voraussetzung des Anspruchs; Maßstab ist der Kenntnisstand des Betriebsrats (1 ABR 46\u002F10)\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Einblick durch Ausschuss oder beauftragtes Mitglied\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Das Gesetz weist den Einblick dem Betriebsausschuss oder einem Ausschuss nach § 28 BetrVG zu. Fehlt ein Betriebsausschuss, nimmt ihn ein beauftragtes Betriebsratsmitglied wahr, das auch Vorsitzender oder Stellvertreter sein kann (1 ABR 54\u002F12)\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Kein Feld für die Form\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Über die Form der Auskunft entscheidet die Arbeitgeberin grundsätzlich selbst; sind die Angaben umfangreich und komplex, hat sie nach dem Bundesarbeitsgericht in der Regel schriftlich zu antworten (1 ABR 46\u002F10). Der Beschluss legt keine Form fest, deshalb nennt auch das Schreiben keine\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Schutzmaßnahmen bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Voraussetzung des Anspruchs: Der Betriebsrat hat darzulegen, dass Schutzmaßnahmen bestehen oder ergriffen sind (1 ABR 51\u002F17; 1 ABR 14\u002F22). Die Beispiele in § 22 Abs. 2 BDSG sind nicht abschließend (1 ABR 14\u002F22)\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Termin\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Keine gesetzliche Frist. Der Termin ist eine Setzung des Betriebsrats\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003C\u002Ftbody>\n\u003C\u002Ftable>\n\u003C\u002Fdiv>\n",{"typ":49,"teile":63},[64,66,70],{"typ":46,"html":65},"\u003Cstrong>Zu den Feldern Aufgabennorm und betriebliche Gegebenheiten.\u003C\u002Fstrong> Der bloße Verweis auf die\ngesetzlichen Aufgaben trägt im ",{"typ":54,"id":67,"text":68,"begriff":68,"erklaerung":69},"beschlussverfahren","Beschlussverfahren","Gerichtliches Verfahren für betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten; das Gericht klärt den Sachverhalt innerhalb der Anträge von Amts wegen.",{"typ":46,"html":71}," nicht, und von sich aus sucht das Gericht keine\nAufgabe, auf die sich der Anspruch stützen ließe (1 ABR 15\u002F17). Eine Vorschrift, die diese\nAngabe schon im Verlangen fordert, gibt es nicht.",{"typ":46,"html":73},"\u003Cp>In das Feld Aufgabennorm gehören zwei Angaben: die Vorschrift, deren Durchführung der\nBetriebsrat überwacht, mit Paragraf, Absatz und gegebenenfalls Nummer, und die Norm, aus der\nsich seine Aufgabe ergibt, bei der Überwachung § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Das Feld für\nbetriebliche Gegebenheiten betrifft den Fall, dass der Schutz der Vorschrift von ihnen abhängt;\ndann gehören sie im Streit zum Vortrag (1 ABR 51\u002F17).\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"warum-gibt-die-vorlage-keine-frist-in-tagen-vor\">Warum gibt die Vorlage keine Frist in Tagen vor?\u003C\u002Fh2>\n",{"typ":49,"teile":75},[76,78,82],{"typ":46,"html":77},"§ 80 Abs. 2 BetrVG verlangt eine ",{"typ":54,"id":79,"text":80,"begriff":80,"erklaerung":81},"unterrichtung","Unterrichtung","Stufe der Beteiligung; die Unterrichtung hat rechtzeitig und umfassend zu erfolgen, Unterlagen sind auf Verlangen jederzeit zur Verfügung zu stellen.",{"typ":46,"html":83}," „rechtzeitig“ und die Vorlage von Unterlagen „auf\nVerlangen jederzeit“. Eine Zahl nennt die Vorschrift nicht. Das Feld für den Termin ist deshalb\nleer, und was dort steht, ist eine Angabe des Betriebsrats und keine Frist, die das Gesetz\nsetzt. Eine vorgedruckte Zahl erschiene im Formular wie eine Regel, die es nicht gibt.",{"typ":46,"html":85},"\u003Ch2 id=\"was-laesst-diese-seite-offen\">Was lässt diese Seite offen?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Die folgenden Fragen beantwortet diese Seite nicht. Eine Entscheidung dazu ist für sie nicht\nausgewertet; das heißt nicht, dass es keine gibt.\u003C\u002Fp>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Geschäftsgeheimnisse.\u003C\u002Fstrong> Ob die Arbeitgeberin eine Information verweigern darf, weil sie ein\nBetriebs- oder Geschäftsgeheimnis betrifft. Die Vorlage schweigt deshalb dazu: Ein Formular,\ndas darauf eine Antwort vorgäbe, behauptete eine Rechtslage ohne Beleg. Die Befunde am\nWortlaut stehen in der Vertiefung zum Auskunftsrecht.\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Verlangen ohne Beschluss.\u003C\u002Fstrong> Was gilt, wenn der Vorsitzende das Verlangen stellt, ohne dass\ndas Gremium es beschlossen hat.\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Ch2 id=\"fundstellen\">Fundstellen\u003C\u002Fh2>\n\u003Cul>\n\u003Cli>§ 26 Abs. 2, § 28, § 33, § 80 BetrVG\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>§ 22 Abs. 2 BDSG\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 07.02.2012, 1 ABR 46\u002F10, Rn. 7, 11, 14 und 15: Aufgabe und\nErforderlichkeit, der Kenntnisstand als Maßstab, Form der Antwort, Vorlage von Unterlagen neben\ndem Einblick\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 24.04.2018, 1 ABR 6\u002F16, Rn. 26: Reichweite in die Vergangenheit\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 20.03.2018, 1 ABR 15\u002F17, Rn. 18: Vortrag zur Aufgabe\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 09.04.2019, 1 ABR 51\u002F17, Rn. 12 und 13 sowie Leitsatz: Benennung der\nVorschrift, Schutzmaßnahmen\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 09.05.2023, 1 ABR 14\u002F22, Rn. 16, 70 und 76: Darlegung der Aufgabe,\nSchutzmaßnahmen als Voraussetzung, Beispielkatalog nicht abschließend\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 07.05.2019, 1 ABR 53\u002F17, Rn. 16: vorhandene Unterlagen\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 14.01.2014, 1 ABR 54\u002F12, Rn. 19: Einblick durch ein beauftragtes Mitglied\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Urteil vom 08.02.2022, 1 AZR 233\u002F21, Rn. 27: Beschluss als Grundlage der Vertretung\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cblockquote>\n\u003Cp>Diese Seite ist allgemeine Rechtsinformation und \u003Cstrong>keine Rechtsberatung\u003C\u002Fstrong>. Sie beschreibt die\nRechtslage, nicht einen bestimmten Vorgang, und ersetzt keine Prüfung durch eine\nRechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder die zuständige Gewerkschaft.\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fblockquote>\n",[87,91,94,98,101,104],{"id":88,"text":89,"level":90},"wie-sieht-der-beschluss-fuer-ein-auskunftsverlangen-aus","Wie sieht der Beschluss für ein Auskunftsverlangen aus?",2,{"id":92,"text":93,"level":90},"wie-sieht-das-schreiben-an-die-arbeitgeberin-aus","Wie sieht das Schreiben an die Arbeitgeberin aus?",{"id":95,"text":96,"level":97},"woher-kommt-welche-angabe","Woher kommt welche Angabe?",3,{"id":99,"text":100,"level":90},"warum-gibt-die-vorlage-keine-frist-in-tagen-vor","Warum gibt die Vorlage keine Frist in Tagen vor?",{"id":102,"text":103,"level":90},"was-laesst-diese-seite-offen","Was lässt diese Seite offen?",{"id":105,"text":106,"level":90},"fundstellen","Fundstellen",[108,111],{"name":109,"route":110},"brklar","\u002F",{"name":8,"route":5},"Die Vorlagen sind leere Formulare für ein Verlangen nach § 80 Abs. 2 BetrVG: Beschluss des Betriebsrats und Schreiben an die Arbeitgeberin. Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor.",[],"",[26,28,30,32,34],[117],{"route":118,"titel":119,"pfad":120,"stelle":123},"\u002Fallgemeine-aufgaben","Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG",{"id":121,"titel":122},"basis","Basiswissen für jedes Mitglied",4,[125,128],{"route":126,"titel":127},"\u002Fmustervorlagen\u002Fkonstituierende-sitzung","Vorlage konstituierende Sitzung",{"route":129,"titel":130},"\u002Fmustervorlagen\u002Fladung","Vorlage Ladung","Mustervorlagen",1793290178460]