[{"data":1,"prerenderedAt":159},["ShallowReactive",2],{"redaktion-mustervorlagen\u002Fladung":3},{"id":4,"route":5,"typ":6,"bereich":7,"titel":8,"metaTitel":9,"beschreibung":10,"pruefdatum":11,"vorstufe":16,"freigegeben":17,"jsonld":18,"kurztitel":44,"stichworte":45,"html":46,"segmente":47,"toc":110,"brotkrume":134,"kernaussage":139,"offen":140,"grenze":142,"normen":143,"verwandteModule":144,"verwandteSeiten":151,"wissenBereich":158},"muster\u002Fladung","\u002Fmustervorlagen\u002Fladung","seite","muster","Vorlage: Ladung zur Betriebsratssitzung mit Tagesordnung","Vorlage: Ladung zur Betriebsratssitzung","Leere Vorlagen für Ladung mit Tagesordnung, Nachtrag zur Tagesordnung und Verhinderungsanzeige, mit der Fundstelle zu jeder Pflichtangabe.",{"feld":12,"wert":13,"beschriftung":14,"anzeige":15},"geprueft_am","2026-10-02","Stand","02.10.2026",false,true,{"@context":19,"@type":20,"headline":8,"description":10,"inLanguage":21,"dateModified":13,"url":22,"isAccessibleForFree":17,"citation":23,"about":37},"https:\u002F\u002Fschema.org","Article","de","https:\u002F\u002Fbrklar.de\u002Fmustervorlagen\u002Fladung",[24,27,29,31,33,35],{"@type":25,"name":26},"Legislation","§ 29 BetrVG",{"@type":25,"name":28},"§ 33 BetrVG",{"@type":25,"name":30},"§ 25 BetrVG",{"@type":25,"name":32},"§ 34 BetrVG",{"@type":25,"name":34},"§ 15 BetrVG",{"@type":25,"name":36},"§ 26 BetrVG",[38,39,40,41,42,43],{"@type":25,"name":26},{"@type":25,"name":28},{"@type":25,"name":30},{"@type":25,"name":32},{"@type":25,"name":34},{"@type":25,"name":36},"Vorlage Ladung","Ladung, Nachtrag, Verhinderungsanzeige","\u003Cp>Die Vorlagen auf dieser Seite sind leere Formulare. Sie halten die Angaben fest, die\n§ 29 Abs. 2 BetrVG für eine ordnungsgemäße Ladung verlangt: Ladung aller Mitglieder,\nRechtzeitigkeit, Mitteilung der Tagesordnung, Ladung des Ersatzmitglieds für ein verhindertes\nMitglied. Drei Dinge leistet ein Formular dagegen nicht: Es prüft nicht, ob eine Verhinderung\nvorliegt, es bestimmt nicht, welches \u003Ca class=\"begriff\" href=\"\u002Fbegriffe#ersatzmitglied\">Ersatzmitglied\u003C\u002Fa> nachrückt, und es sagt nicht, wann eine\nLadung rechtzeitig ist. Diese drei Fragen entscheiden sich nach der Lage des Gremiums.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Ohne die Erklärseite ist das Formular nur ein Gerüst:\n\u003Ca href=\"\u002Fladung-und-sitzung\">Übersicht: Wer wird zur Betriebsratssitzung geladen?\u003C\u002Fa> erklärt die\nVerhinderungsfälle, die Grenzen der Heilung und die Folgen eines Ladungsfehlers.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"wie-sieht-eine-ladung-zur-betriebsratssitzung-aus\">Wie sieht eine Ladung zur Betriebsratssitzung aus?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Die Platzhalter in eckigen Klammern werden ersetzt, der Rest bleibt stehen. Nicht benötigte\nZeilen werden gelöscht und nicht leer gelassen, weil eine leere Zeile später nicht erkennbar\nmacht, ob die Angabe fehlte oder nicht zutraf.\u003C\u002Fp>\n\u003Cpre>\u003Ccode class=\"language-text\">Betriebsrat [Bezeichnung des Betriebs oder Betriebsteils]\n[Die Vorsitzende \u002F Der Vorsitzende]\n[bei Verhinderung stattdessen: Die stellvertretende Vorsitzende \u002F Der stellvertretende\nVorsitzende, wegen Verhinderung der oder des Vorsitzenden]\n\nLadung zur Sitzung des Betriebsrats\n\nDatum der Ladung: [Datum]\nVersandweg: [E-Mail an die dienstlichen Postfächer \u002F Hausbriefkasten \u002F Übergabe gegen\nUnterschrift]\n\nVerteiler, ordentliche Mitglieder:\n1. [Name]\n2. [Name]\n3. [Name]\n[weitere Mitglieder ergänzen]\n\nGeladene Ersatzmitglieder:\n- [Name des Ersatzmitglieds], als Ersatzmitglied für [Name des verhinderten Mitglieds],\n  Verhinderung: [für die gesamte Sitzung \u002F nur für Tagesordnungspunkt Nr. ...]\n[weitere Ersatzmitglieder ergänzen]\n\nWeitere Teilnahmeberechtigte, soweit ein Teilnahmerecht besteht:\n- Schwerbehindertenvertretung: [Name]\n- Jugend- und Auszubildendenvertretung: [Name]\n\nSehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,\n\nhiermit lade ich zur Sitzung des Betriebsrats.\n\nTag:      [Datum]\nBeginn:   [Uhrzeit]\nOrt:      [Raum und Anschrift]\n          [bei Teilnahme mittels Video- oder Telefonkonferenz: Zugangsdaten und Hinweis,\n          dass die Teilnahme gegenüber dem Vorsitzenden in Textform zu bestätigen ist]\n\nTagesordnung\n\n1. [Gegenstand des Tagesordnungspunkts]\n2. [Gegenstand des Tagesordnungspunkts]\n3. [Gegenstand des Tagesordnungspunkts]\n[weitere Punkte ergänzen]\n\nKann ein Mitglied an der Sitzung nicht teilnehmen, soll es dies unter Angabe der Gründe\nunverzüglich dem Vorsitzenden mitteilen (§ 29 Abs. 2 Satz 5 BetrVG), damit das\nErsatzmitglied geladen werden kann.\n\n[Ort]\n[Name], [Vorsitzende oder Vorsitzender des Betriebsrats \u002F stellvertretende Vorsitzende\noder stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats wegen Verhinderung der oder des\nVorsitzenden]\n\u003C\u002Fcode>\u003C\u002Fpre>\n\u003Ch3 id=\"woher-kommt-welche-angabe-in-dieser-vorlage\">Woher kommt welche Angabe in dieser Vorlage?\u003C\u002Fh3>\n\u003Cdiv class=\"tabelle\" role=\"region\" aria-label=\"Tabelle\" tabindex=\"0\">\n\u003Ctable>\n\u003Cthead>\n\u003Ctr>\n\u003Cth>Angabe im Formular\u003C\u002Fth>\n\u003Cth>Woher sie kommt\u003C\u002Fth>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003C\u002Fthead>\n\u003Ctbody>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Absender und Unterschrift: Vorsitzender oder, bei dessen Verhinderung, Stellvertreter\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Die Einberufung weist § 29 Abs. 2 Satz 1 BetrVG dem Vorsitzenden zu, die Ladung Satz 3 derselben Vorschrift; ist er verhindert, handelt sein Stellvertreter (§ 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Lädt ein anderes Mitglied, ist jeder Beschluss dieser Sitzung unwirksam (1 ABR 5\u002F19)\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Verteiler aller ordentlichen Mitglieder\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG: zu laden sind \u003Cstrong>die Mitglieder des Betriebsrats\u003C\u002Fstrong>, nicht die erreichbaren\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Datum der Ladung und Versandweg\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG verlangt eine \u003Cstrong>rechtzeitige\u003C\u002Fstrong> Ladung. Rechtzeitigkeit ist eine Tatsache und wird nur über das Versanddatum nachweisbar\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Tagesordnung als Teil der Ladung\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG: Ladung \u003Cstrong>unter Mitteilung der Tagesordnung\u003C\u002Fstrong>. Fehlt die Tagesordnung, ist die Ladung nicht ordnungsgemäß\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Geladene Ersatzmitglieder, getrennt vom Verteiler\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 29 Abs. 2 Satz 6 BetrVG: Zu laden ist das Ersatzmitglied, nicht das verhinderte Mitglied. Die Norm ordnet keine Benachrichtigung an, sondern eine Ladung\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Zeile „als Ersatzmitglied für“\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 25 Abs. 2 BetrVG. Die Reihenfolge steht nicht zur Wahl: Maßgeblich ist die Vorschlagsliste des zu ersetzenden Mitglieds, bei erschöpfter Liste die Liste, der nach Verhältniswahl der nächste Sitz zustünde, bei Mehrheitswahl die Höhe der Stimmenzahlen, stets unter Beachtung des Mindestanteils, den § 15 Abs. 2 BetrVG dem Geschlecht in der Minderheit sichert\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Vermerk „nur für Tagesordnungspunkt Nr. …“\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Ist die Verhinderung auf einzelne Punkte beschränkt, werden Mitglied wie Ersatzmitglied geladen, weil die Zusammensetzung des Gremiums während der Sitzung wechselt\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Hinweis auf die Mitteilung der Verhinderung\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 29 Abs. 2 Satz 5 BetrVG. Es ist eine Sollvorschrift: Das Gesetz sieht die Mitteilung durch das Mitglied vor, ihr Ausbleiben macht die Verhinderung aber nicht unbeachtlich\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Hinweis auf die Textformbestätigung bei Video- und Telefonkonferenz\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 34 Abs. 1 Satz 4 und 5 BetrVG: Die Bestätigung ist der Niederschrift beizufügen\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Schwerbehindertenvertretung sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 29 Abs. 2 Satz 4 BetrVG erstreckt die Ladungspflicht auf sie, soweit ein Teilnahmerecht besteht\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003C\u002Ftbody>\n\u003C\u002Ftable>\n\u003C\u002Fdiv>\n\u003Cp>Nicht aus der Ladung ergibt sich die \u003Cstrong>Beschlussfähigkeit\u003C\u002Fstrong>. Nach § 33 Abs. 2 BetrVG ist der\nBetriebsrat nur \u003Ca class=\"begriff\" href=\"\u002Fbegriffe#beschlussfaehigkeit\">beschlussfähig\u003C\u002Fa>, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder an der\nBeschlussfassung teilnimmt, wobei Stellvertretung durch Ersatzmitglieder zulässig ist. Das ist\neine Feststellung über die tatsächliche Teilnahme und wird in der Sitzung getroffen, nicht beim\nVersand der Ladung.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"wie-wird-ein-tagesordnungspunkt-nachgeladen\">Wie wird ein Tagesordnungspunkt nachgeladen?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Taucht ein Gegenstand erst nach dem Versand der Ladung auf, geht er als schriftlicher Nachtrag\nan denselben Verteiler wie die Ladung selbst.\u003C\u002Fp>\n\u003Cpre>\u003Ccode class=\"language-text\">Betriebsrat [Bezeichnung des Betriebs oder Betriebsteils]\n[Die Vorsitzende \u002F Der Vorsitzende]\n[bei Verhinderung stattdessen: Die stellvertretende Vorsitzende \u002F Der stellvertretende\nVorsitzende, wegen Verhinderung der oder des Vorsitzenden]\n\nNachtrag zur Tagesordnung der Sitzung des Betriebsrats am [Datum]\n\nDatum des Nachtrags: [Datum]\nVersandweg: [wie bei der Ladung angeben]\nVerteiler: unverändert wie in der Ladung vom [Datum der ursprünglichen Ladung]\n\nSehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,\n\ndie Tagesordnung der Sitzung am [Datum], [Uhrzeit], [Ort] wird um folgenden Punkt ergänzt:\n\n[Nummer]. [Gegenstand des Tagesordnungspunkts]\n\nDie übrigen Punkte der Tagesordnung bleiben unverändert.\n\n[Ort]\n[Name], [Vorsitzende oder Vorsitzender des Betriebsrats \u002F stellvertretende Vorsitzende\noder stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats wegen Verhinderung der oder des\nVorsitzenden]\n\u003C\u002Fcode>\u003C\u002Fpre>\n\u003Cp>Warum der Nachtrag ein eigenes Dokument ist und kein Punkt in der Sitzung: Nach der\nRechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Tagesordnung in der Sitzung nur ergänzt\nwerden, wenn drei Voraussetzungen zugleich vorliegen, nämlich die rechtzeitige Ladung aller\nMitglieder und der erforderlichen Ersatzmitglieder, ferner die Beschlussfähigkeit nach\n§ 33 Abs. 2 BetrVG sowie ein \u003Cstrong>einstimmiger\u003C\u002Fstrong> Beschluss der Anwesenden über die Ergänzung. Über\ndie Einstimmigkeit verfügt nicht, wer lädt. Der Nachtrag vor der Sitzung ist der Weg, der nicht\nvon einer Zustimmung abhängt, die erst in der Sitzung feststeht.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Der Nachtrag ist selbst eine Ladung, bezogen auf den zusätzlichen Punkt, und wirkt deshalb nur,\nwenn er rechtzeitig ist (§ 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG). An einem Fehler im Verteiler ändert er\nnichts: Wer in der Ladung fehlte, fehlt auch im Nachtrag an denselben Verteiler. Für einen\nsolchen Ladungsmangel genügt auch die einstimmige Ergänzung in der Sitzung nicht, und ob er sich\nüberhaupt heilen lässt, hat das Bundesarbeitsgericht offengelassen.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"wie-zeigt-ein-mitglied-seine-verhinderung-an\">Wie zeigt ein Mitglied seine Verhinderung an?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cpre>\u003Ccode class=\"language-text\">An [die Vorsitzende \u002F den Vorsitzenden] des Betriebsrats [Bezeichnung des Betriebs oder\nBetriebsteils]\n\nAnzeige der Verhinderung\n\nVon: [Name], Mitglied des Betriebsrats\nDatum: [Datum]\n\nFür die Sitzung des Betriebsrats am [Datum], [Uhrzeit], zeige ich meine Verhinderung an.\n\nUmfang:   [für die gesamte Sitzung]\n          [oder: nur für Tagesordnungspunkt Nr. ... und ... der Tagesordnung vom [Datum]]\n\nGrund:    [Grund der Verhinderung]\n\n[bei Betroffenheit in eigener Sache zusätzlich: Die beantragte Maßnahme zu dem genannten Punkt\nrichtet sich auf mich selbst: [Bezeichnung der Maßnahme].]\n\n[Name]\n\u003C\u002Fcode>\u003C\u002Fpre>\n\u003Cp>Der Grund steht im Formular, weil § 29 Abs. 2 Satz 5 BetrVG ihn vorsieht: Die Nichtteilnahme\nsoll \u003Cstrong>unter Angabe der Gründe unverzüglich\u003C\u002Fstrong> dem Vorsitzenden angezeigt werden. Drei Dinge\ngehören dazu gesagt. Erstens ist das eine Sollvorschrift. Bleibt die\nAnzeige aus, entfällt die Verhinderung nicht, und die Pflicht aus § 29 Abs. 2 Satz 6 BetrVG,\ndas Ersatzmitglied zu laden, bleibt bestehen. Zweitens verlangt die Norm \u003Cstrong>keine Form\u003C\u002Fstrong>. Dass\ndie Vorlage Textform vorsieht, folgt nicht aus dem Gesetz, sondern aus der Nachweisbarkeit: Bei\neiner Verhinderung wegen Betroffenheit in eigener Sache ergibt sich die Verhinderung aus einer\nWertung und nicht aus einem äußeren Umstand, und eine Wertung ist im Nachhinein nur schwer\nbelegbar. Die Zusatzzeile fragt deshalb nach der Maßnahme, die sich auf das Mitglied selbst\nrichtet. Mittelbare Folgen einer Maßnahme genügen für diese Verhinderung nicht, und nach dem\nBundesarbeitsgericht auch nicht die eigene Bewerbung auf dieselbe Stelle. Drittens nennt die\nNorm nur die Gründe: Eine Diagnose oder andere Angaben zur Gesundheit verlangt ihr Wortlaut\nnicht.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Das Feld „Umfang“ trennt die beiden Lagen, die am häufigsten vermischt werden. Eine Verhinderung\nfür die gesamte Sitzung führt zur Ladung des Ersatzmitglieds anstelle des Mitglieds. Eine\nVerhinderung für einzelne Punkte führt zur Ladung von Mitglied \u003Cstrong>und\u003C\u002Fstrong> Ersatzmitglied, weil das\nErsatzmitglied das Amt nur für diese Punkte ausübt.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"warum-steht-in-der-vorlage-keine-frist-in-tagen\">Warum steht in der Vorlage keine Frist in Tagen?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Weil das Gesetz keine nennt. § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG sagt „rechtzeitig“ und sonst nichts.\nRechtzeitig ist eine Ladung, wenn sie den Mitgliedern genügend Zeit lässt, sich auf die\nGegenstände der Tagesordnung vorzubereiten und ihre Teilnahme zu organisieren. Das Maß bestimmt\nsich nach dem \u003Cstrong>Umfang der Tagesordnung\u003C\u002Fstrong>, der \u003Cstrong>Komplexität der einzelnen Punkte\u003C\u002Fstrong> und den\n\u003Cstrong>Vorbereitungen, die vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes zu treffen sind\u003C\u002Fstrong>. Eine Ladungsfrist\naus einer \u003Ca class=\"begriff\" href=\"\u002Fbegriffe#geschaeftsordnung\">Geschäftsordnung\u003C\u002Fa> tritt neben diesen gesetzlichen Maßstab, sie ersetzt ihn nicht.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Eine Zahl in der Vorlage hätte zwei Nachteile, und der zweite ist der schwerere. Sie wäre in\nEilfällen zu lang, etwa wenn eine Stellungnahmefrist gegenüber der Arbeitgeberin läuft. Und sie\nwäre in komplexen Fällen zu kurz, würde aber als eingehalten erscheinen, weil ein Formular sie\nbehauptet. Eine eingehaltene Zahl ist kein Nachweis der Rechtzeitigkeit, wenn das Gesetz keine\nZahl kennt.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Aus demselben Grund enthält die Vorlage kein Feld für ein Fristende. Fristen, die an eine\nLadung anschließen, berechnen sich nach ihrer eigenen Regel und nach dem Zugang, und ein\nFormular kennt den Zugang nicht.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"woran-laesst-sich-die-ladung-spaeter-nachweisen\">Woran lässt sich die Ladung später nachweisen?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Die Ladung ist das Dokument, an dem sich ein Ladungsfehler später zeigt oder widerlegen lässt.\nVier Angaben tragen diese Last:\u003C\u002Fp>\n\u003Cdiv class=\"tabelle\" role=\"region\" aria-label=\"Tabelle\" tabindex=\"0\">\n\u003Ctable>\n\u003Cthead>\n\u003Ctr>\n\u003Cth>Angabe\u003C\u002Fth>\n\u003Cth>Wozu sie dient\u003C\u002Fth>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003C\u002Fthead>\n\u003Ctbody>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Verteiler, namentlich und vollständig\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Zeigt, dass alle Mitglieder geladen wurden, nicht nur die anwesenden\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Versandweg\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Macht den Zugang plausibel\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Versanddatum\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Einzige Grundlage, auf der Rechtzeitigkeit überhaupt beurteilt werden kann\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Vermerk, wen das geladene Ersatzmitglied vertritt\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Welches Ersatzmitglied nachrückt, richtet sich nach § 25 Abs. 2 BetrVG danach, wen es vertritt. Ohne diesen Vermerk bleibt offen, ob die Reihenfolge gewahrt wurde\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003C\u002Ftbody>\n\u003C\u002Ftable>\n\u003C\u002Fdiv>\n\u003Cp>Diese Angaben treffen auf die \u003Ca class=\"begriff\" href=\"\u002Fbegriffe#niederschrift\">Niederschrift\u003C\u002Fa>. Über jede Verhandlung ist nach § 34 Abs. 1 Satz 1\nBetrVG eine Niederschrift aufzunehmen; sie hält mindestens fest, wie die Beschlüsse lauten und\nmit welcher Stimmenmehrheit sie gefasst wurden. § 34 Abs. 1 Satz 3 BetrVG verlangt zusätzlich\neine Liste, in die sich alle Teilnehmenden eigenhändig eintragen. Belegt ist damit die\nTeilnahme. Wer geladen wurde, belegt sie nicht, und deshalb ist die Ladung selbst das zweite\nDokument, aus dem sich der Verteiler rekonstruieren lässt.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Eine Pflicht, Ladung und Nachtrag zusammen mit der Niederschrift aufzubewahren, ergibt sich aus\n§ 34 BetrVG nicht. Die Norm regelt die Niederschrift, die Anwesenheitsliste und die\nTeilnahmebestätigung bei Video- und Telefonkonferenz, nicht die Ladung. Ihr Gewicht bekommt die\nLadung im Streit: In einem gerichtlichen Verfahren über eine \u003Ca class=\"begriff\" href=\"\u002Fbegriffe#zustimmungsverweigerung\">Zustimmungsverweigerung\u003C\u002Fa> hat der\nBetriebsrat, wenn die Beschlussfassung bestritten wird, deren Voraussetzungen darzulegen\n(1 ABR 32\u002F13). Dazu gehört, dass rechtzeitig und mit Tagesordnung geladen wurde. Das ist eine Folgerung für den Nachweis und keine Pflicht zur Aufbewahrung.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Bei punktueller Verhinderung bleibt eine Lücke, die keine der vier Angaben schließt: zu welchem\nZeitpunkt das Ersatzmitglied hinzukam und wieder ging. Vorgeschrieben ist diese Angabe auch für\ndie Niederschrift nicht. Weil § 33 Abs. 2 BetrVG die Beschlussfähigkeit an die einzelne\nBeschlussfassung knüpft und das Ersatzmitglied nur so lange Mitglied ist, wie die Verhinderung\nandauert, lässt sich ohne sie aber aus den Unterlagen nicht erkennen, bei welchem Beschluss wer\nmitgestimmt hat.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Die Anwesenheitsliste nimmt diese Angabe auf, wenn sie je Person den Zeitraum der Teilnahme\nund das vertretene Mitglied verzeichnet. Das folgende Formular wird im Browser ausgefüllt und\ngedruckt und speichert nichts. Es zählt die als anwesend eingetragenen Mitglieder und\nErsatzmitglieder, je Sitz einmal, und nennt die Hälfte der Mitgliederzahl, auf die\n§ 33 Abs. 2 BetrVG abstellt. Ob eine Verhinderung vorlag, welches Ersatzmitglied eintritt und\nob der Betriebsrat bei einem bestimmten Beschluss beschlussfähig war, stellt es nicht fest.\nDieselbe Liste steht auch für sich unter\n\u003Ca href=\"\u002Fwerkzeuge\u002Fanwesenheitsliste\">Anwesenheitsliste zur Betriebsratssitzung\u003C\u002Fa>.\u003C\u002Fp>\n\u003Cdiv data-werkzeug=\"anwesenheitsliste\" data-ebene=\"3\">\n\u003Cp>Ohne JavaScript erscheint hier statt des Formulars nur diese Beschreibung. Eine\nAnwesenheitsliste zur Betriebsratssitzung verzeichnet je Zeile den Namen, die Funktion in der\nSitzung, bei Ersatzmitgliedern das vertretene Mitglied, Beginn und Ende\nder Teilnahme, die Art der Teilnahme (im Raum, per Video oder Telefon) und die eigenhändige\nUnterschrift. Über die Beschlussfähigkeit entscheidet für jede Beschlussfassung die Zahl der\nTeilnehmenden im Verhältnis zur Zahl der Mitglieder.\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fdiv>\n\u003Ch2 id=\"fundstellen\">Fundstellen\u003C\u002Fh2>\n\u003Cul>\n\u003Cli>§ 15 Abs. 2 BetrVG: Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>§ 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG und § 25 Abs. 2 BetrVG: Stellvertretung eines zeitweilig\nverhinderten Mitglieds, Reihenfolge der Ersatzmitglieder\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>§ 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG: Vertretung durch den Vorsitzenden, bei Verhinderung durch den\nStellvertreter\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>§ 29 Abs. 2 Satz 1, Satz 3 bis 6 BetrVG: wer einberuft, wer zu laden ist, wann, mit welcher Tagesordnung, dazu die\nAnzeige der Verhinderung und die Ladung des Ersatzmitglieds\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>§ 33 Abs. 2 BetrVG: Beschlussfähigkeit bei Teilnahme mindestens der Hälfte der Mitglieder\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>§ 34 Abs. 1 BetrVG: Niederschrift, Anwesenheitsliste, Bestätigung der Teilnahme mittels\nVideo- und Telefonkonferenz\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 15.04.2014, 1 ABR 2\u002F13 (B): Ergänzung der Tagesordnung während der laufenden\nSitzung, drei Voraussetzungen kumulativ (Rn. 35)\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 28.07.2020, 1 ABR 5\u002F19: zuständig sind der Vorsitzende und bei\nVerhinderung der Stellvertreter (Rn. 35); Mangel der Einberufung und Ladung; ob er heilbar\nist, bleibt offen, eine Einstimmigkeit nur der Anwesenden reicht nicht\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 24.04.2013, 7 ABR 82\u002F11: wann eigene Betroffenheit ein Mitglied für einen\nPunkt ausschließt\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 25.09.2024, 7 ABR 37\u002F23: Reihenfolge der Ersatzmitglieder als zwingendes\nRecht\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Urteil vom 20.05.2025, 1 AZR 35\u002F24: Maßstab der Rechtzeitigkeit\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 30.09.2014, 1 ABR 32\u002F13: Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Sitzung\n(Rn. 35) und Darlegungslast des Betriebsrats, wenn die Arbeitgeberin die Beschlussfassung\nbestreitet (Rn. 36)\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cblockquote>\n\u003Cp>Diese Seite ist allgemeine Rechtsinformation und \u003Cstrong>keine Rechtsberatung\u003C\u002Fstrong>. Sie beschreibt die\nRechtslage, nicht einen bestimmten Vorgang, und ersetzt keine Prüfung durch eine\nRechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder die zuständige Gewerkschaft.\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fblockquote>\n",[48,61,63,74,76,86,88,98,108],{"typ":49,"teile":50},"absatz",[51,54,59],{"typ":52,"html":53},"html","Die Vorlagen auf dieser Seite sind leere Formulare. Sie halten die Angaben fest, die\n§ 29 Abs. 2 BetrVG für eine ordnungsgemäße Ladung verlangt: Ladung aller Mitglieder,\nRechtzeitigkeit, Mitteilung der Tagesordnung, Ladung des Ersatzmitglieds für ein verhindertes\nMitglied. Drei Dinge leistet ein Formular dagegen nicht: Es prüft nicht, ob eine Verhinderung\nvorliegt, es bestimmt nicht, welches ",{"typ":55,"id":56,"text":57,"begriff":57,"erklaerung":58},"begriff","ersatzmitglied","Ersatzmitglied","Nicht gewählter Arbeitnehmer der Vorschlagsliste, der nachrückt, wenn ein Mitglied ausscheidet, oder ein zeitweilig verhindertes Mitglied vertritt.",{"typ":52,"html":60}," nachrückt, und es sagt nicht, wann eine\nLadung rechtzeitig ist. Diese drei Fragen entscheiden sich nach der Lage des Gremiums.",{"typ":52,"html":62},"\u003Cp>Ohne die Erklärseite ist das Formular nur ein Gerüst:\n\u003Ca href=\"\u002Fladung-und-sitzung\">Übersicht: Wer wird zur Betriebsratssitzung geladen?\u003C\u002Fa> erklärt die\nVerhinderungsfälle, die Grenzen der Heilung und die Folgen eines Ladungsfehlers.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"wie-sieht-eine-ladung-zur-betriebsratssitzung-aus\">Wie sieht eine Ladung zur Betriebsratssitzung aus?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Die Platzhalter in eckigen Klammern werden ersetzt, der Rest bleibt stehen. Nicht benötigte\nZeilen werden gelöscht und nicht leer gelassen, weil eine leere Zeile später nicht erkennbar\nmacht, ob die Angabe fehlte oder nicht zutraf.\u003C\u002Fp>\n\u003Cpre>\u003Ccode class=\"language-text\">Betriebsrat [Bezeichnung des Betriebs oder Betriebsteils]\n[Die Vorsitzende \u002F Der Vorsitzende]\n[bei Verhinderung stattdessen: Die stellvertretende Vorsitzende \u002F Der stellvertretende\nVorsitzende, wegen Verhinderung der oder des Vorsitzenden]\n\nLadung zur Sitzung des Betriebsrats\n\nDatum der Ladung: [Datum]\nVersandweg: [E-Mail an die dienstlichen Postfächer \u002F Hausbriefkasten \u002F Übergabe gegen\nUnterschrift]\n\nVerteiler, ordentliche Mitglieder:\n1. [Name]\n2. [Name]\n3. [Name]\n[weitere Mitglieder ergänzen]\n\nGeladene Ersatzmitglieder:\n- [Name des Ersatzmitglieds], als Ersatzmitglied für [Name des verhinderten Mitglieds],\n  Verhinderung: [für die gesamte Sitzung \u002F nur für Tagesordnungspunkt Nr. ...]\n[weitere Ersatzmitglieder ergänzen]\n\nWeitere Teilnahmeberechtigte, soweit ein Teilnahmerecht besteht:\n- Schwerbehindertenvertretung: [Name]\n- Jugend- und Auszubildendenvertretung: [Name]\n\nSehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,\n\nhiermit lade ich zur Sitzung des Betriebsrats.\n\nTag:      [Datum]\nBeginn:   [Uhrzeit]\nOrt:      [Raum und Anschrift]\n          [bei Teilnahme mittels Video- oder Telefonkonferenz: Zugangsdaten und Hinweis,\n          dass die Teilnahme gegenüber dem Vorsitzenden in Textform zu bestätigen ist]\n\nTagesordnung\n\n1. [Gegenstand des Tagesordnungspunkts]\n2. [Gegenstand des Tagesordnungspunkts]\n3. [Gegenstand des Tagesordnungspunkts]\n[weitere Punkte ergänzen]\n\nKann ein Mitglied an der Sitzung nicht teilnehmen, soll es dies unter Angabe der Gründe\nunverzüglich dem Vorsitzenden mitteilen (§ 29 Abs. 2 Satz 5 BetrVG), damit das\nErsatzmitglied geladen werden kann.\n\n[Ort]\n[Name], [Vorsitzende oder Vorsitzender des Betriebsrats \u002F stellvertretende Vorsitzende\noder stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats wegen Verhinderung der oder des\nVorsitzenden]\n\u003C\u002Fcode>\u003C\u002Fpre>\n\u003Ch3 id=\"woher-kommt-welche-angabe-in-dieser-vorlage\">Woher kommt welche Angabe in dieser Vorlage?\u003C\u002Fh3>\n\u003Cdiv class=\"tabelle\" role=\"region\" aria-label=\"Tabelle\" tabindex=\"0\">\n\u003Ctable>\n\u003Cthead>\n\u003Ctr>\n\u003Cth>Angabe im Formular\u003C\u002Fth>\n\u003Cth>Woher sie kommt\u003C\u002Fth>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003C\u002Fthead>\n\u003Ctbody>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Absender und Unterschrift: Vorsitzender oder, bei dessen Verhinderung, Stellvertreter\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Die Einberufung weist § 29 Abs. 2 Satz 1 BetrVG dem Vorsitzenden zu, die Ladung Satz 3 derselben Vorschrift; ist er verhindert, handelt sein Stellvertreter (§ 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Lädt ein anderes Mitglied, ist jeder Beschluss dieser Sitzung unwirksam (1 ABR 5\u002F19)\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Verteiler aller ordentlichen Mitglieder\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG: zu laden sind \u003Cstrong>die Mitglieder des Betriebsrats\u003C\u002Fstrong>, nicht die erreichbaren\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Datum der Ladung und Versandweg\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG verlangt eine \u003Cstrong>rechtzeitige\u003C\u002Fstrong> Ladung. Rechtzeitigkeit ist eine Tatsache und wird nur über das Versanddatum nachweisbar\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Tagesordnung als Teil der Ladung\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG: Ladung \u003Cstrong>unter Mitteilung der Tagesordnung\u003C\u002Fstrong>. Fehlt die Tagesordnung, ist die Ladung nicht ordnungsgemäß\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Geladene Ersatzmitglieder, getrennt vom Verteiler\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 29 Abs. 2 Satz 6 BetrVG: Zu laden ist das Ersatzmitglied, nicht das verhinderte Mitglied. Die Norm ordnet keine Benachrichtigung an, sondern eine Ladung\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Zeile „als Ersatzmitglied für“\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 25 Abs. 2 BetrVG. Die Reihenfolge steht nicht zur Wahl: Maßgeblich ist die Vorschlagsliste des zu ersetzenden Mitglieds, bei erschöpfter Liste die Liste, der nach Verhältniswahl der nächste Sitz zustünde, bei Mehrheitswahl die Höhe der Stimmenzahlen, stets unter Beachtung des Mindestanteils, den § 15 Abs. 2 BetrVG dem Geschlecht in der Minderheit sichert\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Vermerk „nur für Tagesordnungspunkt Nr. …“\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Ist die Verhinderung auf einzelne Punkte beschränkt, werden Mitglied wie Ersatzmitglied geladen, weil die Zusammensetzung des Gremiums während der Sitzung wechselt\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Hinweis auf die Mitteilung der Verhinderung\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 29 Abs. 2 Satz 5 BetrVG. Es ist eine Sollvorschrift: Das Gesetz sieht die Mitteilung durch das Mitglied vor, ihr Ausbleiben macht die Verhinderung aber nicht unbeachtlich\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Hinweis auf die Textformbestätigung bei Video- und Telefonkonferenz\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 34 Abs. 1 Satz 4 und 5 BetrVG: Die Bestätigung ist der Niederschrift beizufügen\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Schwerbehindertenvertretung sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>§ 29 Abs. 2 Satz 4 BetrVG erstreckt die Ladungspflicht auf sie, soweit ein Teilnahmerecht besteht\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003C\u002Ftbody>\n\u003C\u002Ftable>\n\u003C\u002Fdiv>\n",{"typ":49,"teile":64},[65,67,72],{"typ":52,"html":66},"Nicht aus der Ladung ergibt sich die \u003Cstrong>Beschlussfähigkeit\u003C\u002Fstrong>. Nach § 33 Abs. 2 BetrVG ist der\nBetriebsrat nur ",{"typ":55,"id":68,"text":69,"begriff":70,"erklaerung":71},"beschlussfaehigkeit","beschlussfähig","Beschlussfähigkeit","Der Betriebsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.",{"typ":52,"html":73},", wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder an der\nBeschlussfassung teilnimmt, wobei Stellvertretung durch Ersatzmitglieder zulässig ist. Das ist\neine Feststellung über die tatsächliche Teilnahme und wird in der Sitzung getroffen, nicht beim\nVersand der Ladung.",{"typ":52,"html":75},"\u003Ch2 id=\"wie-wird-ein-tagesordnungspunkt-nachgeladen\">Wie wird ein Tagesordnungspunkt nachgeladen?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Taucht ein Gegenstand erst nach dem Versand der Ladung auf, geht er als schriftlicher Nachtrag\nan denselben Verteiler wie die Ladung selbst.\u003C\u002Fp>\n\u003Cpre>\u003Ccode class=\"language-text\">Betriebsrat [Bezeichnung des Betriebs oder Betriebsteils]\n[Die Vorsitzende \u002F Der Vorsitzende]\n[bei Verhinderung stattdessen: Die stellvertretende Vorsitzende \u002F Der stellvertretende\nVorsitzende, wegen Verhinderung der oder des Vorsitzenden]\n\nNachtrag zur Tagesordnung der Sitzung des Betriebsrats am [Datum]\n\nDatum des Nachtrags: [Datum]\nVersandweg: [wie bei der Ladung angeben]\nVerteiler: unverändert wie in der Ladung vom [Datum der ursprünglichen Ladung]\n\nSehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,\n\ndie Tagesordnung der Sitzung am [Datum], [Uhrzeit], [Ort] wird um folgenden Punkt ergänzt:\n\n[Nummer]. [Gegenstand des Tagesordnungspunkts]\n\nDie übrigen Punkte der Tagesordnung bleiben unverändert.\n\n[Ort]\n[Name], [Vorsitzende oder Vorsitzender des Betriebsrats \u002F stellvertretende Vorsitzende\noder stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats wegen Verhinderung der oder des\nVorsitzenden]\n\u003C\u002Fcode>\u003C\u002Fpre>\n\u003Cp>Warum der Nachtrag ein eigenes Dokument ist und kein Punkt in der Sitzung: Nach der\nRechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Tagesordnung in der Sitzung nur ergänzt\nwerden, wenn drei Voraussetzungen zugleich vorliegen, nämlich die rechtzeitige Ladung aller\nMitglieder und der erforderlichen Ersatzmitglieder, ferner die Beschlussfähigkeit nach\n§ 33 Abs. 2 BetrVG sowie ein \u003Cstrong>einstimmiger\u003C\u002Fstrong> Beschluss der Anwesenden über die Ergänzung. Über\ndie Einstimmigkeit verfügt nicht, wer lädt. Der Nachtrag vor der Sitzung ist der Weg, der nicht\nvon einer Zustimmung abhängt, die erst in der Sitzung feststeht.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Der Nachtrag ist selbst eine Ladung, bezogen auf den zusätzlichen Punkt, und wirkt deshalb nur,\nwenn er rechtzeitig ist (§ 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG). An einem Fehler im Verteiler ändert er\nnichts: Wer in der Ladung fehlte, fehlt auch im Nachtrag an denselben Verteiler. Für einen\nsolchen Ladungsmangel genügt auch die einstimmige Ergänzung in der Sitzung nicht, und ob er sich\nüberhaupt heilen lässt, hat das Bundesarbeitsgericht offengelassen.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"wie-zeigt-ein-mitglied-seine-verhinderung-an\">Wie zeigt ein Mitglied seine Verhinderung an?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cpre>\u003Ccode class=\"language-text\">An [die Vorsitzende \u002F den Vorsitzenden] des Betriebsrats [Bezeichnung des Betriebs oder\nBetriebsteils]\n\nAnzeige der Verhinderung\n\nVon: [Name], Mitglied des Betriebsrats\nDatum: [Datum]\n\nFür die Sitzung des Betriebsrats am [Datum], [Uhrzeit], zeige ich meine Verhinderung an.\n\nUmfang:   [für die gesamte Sitzung]\n          [oder: nur für Tagesordnungspunkt Nr. ... und ... der Tagesordnung vom [Datum]]\n\nGrund:    [Grund der Verhinderung]\n\n[bei Betroffenheit in eigener Sache zusätzlich: Die beantragte Maßnahme zu dem genannten Punkt\nrichtet sich auf mich selbst: [Bezeichnung der Maßnahme].]\n\n[Name]\n\u003C\u002Fcode>\u003C\u002Fpre>\n\u003Cp>Der Grund steht im Formular, weil § 29 Abs. 2 Satz 5 BetrVG ihn vorsieht: Die Nichtteilnahme\nsoll \u003Cstrong>unter Angabe der Gründe unverzüglich\u003C\u002Fstrong> dem Vorsitzenden angezeigt werden. Drei Dinge\ngehören dazu gesagt. Erstens ist das eine Sollvorschrift. Bleibt die\nAnzeige aus, entfällt die Verhinderung nicht, und die Pflicht aus § 29 Abs. 2 Satz 6 BetrVG,\ndas Ersatzmitglied zu laden, bleibt bestehen. Zweitens verlangt die Norm \u003Cstrong>keine Form\u003C\u002Fstrong>. Dass\ndie Vorlage Textform vorsieht, folgt nicht aus dem Gesetz, sondern aus der Nachweisbarkeit: Bei\neiner Verhinderung wegen Betroffenheit in eigener Sache ergibt sich die Verhinderung aus einer\nWertung und nicht aus einem äußeren Umstand, und eine Wertung ist im Nachhinein nur schwer\nbelegbar. Die Zusatzzeile fragt deshalb nach der Maßnahme, die sich auf das Mitglied selbst\nrichtet. Mittelbare Folgen einer Maßnahme genügen für diese Verhinderung nicht, und nach dem\nBundesarbeitsgericht auch nicht die eigene Bewerbung auf dieselbe Stelle. Drittens nennt die\nNorm nur die Gründe: Eine Diagnose oder andere Angaben zur Gesundheit verlangt ihr Wortlaut\nnicht.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Das Feld „Umfang“ trennt die beiden Lagen, die am häufigsten vermischt werden. Eine Verhinderung\nfür die gesamte Sitzung führt zur Ladung des Ersatzmitglieds anstelle des Mitglieds. Eine\nVerhinderung für einzelne Punkte führt zur Ladung von Mitglied \u003Cstrong>und\u003C\u002Fstrong> Ersatzmitglied, weil das\nErsatzmitglied das Amt nur für diese Punkte ausübt.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"warum-steht-in-der-vorlage-keine-frist-in-tagen\">Warum steht in der Vorlage keine Frist in Tagen?\u003C\u002Fh2>\n",{"typ":49,"teile":77},[78,80,84],{"typ":52,"html":79},"Weil das Gesetz keine nennt. § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG sagt „rechtzeitig“ und sonst nichts.\nRechtzeitig ist eine Ladung, wenn sie den Mitgliedern genügend Zeit lässt, sich auf die\nGegenstände der Tagesordnung vorzubereiten und ihre Teilnahme zu organisieren. Das Maß bestimmt\nsich nach dem \u003Cstrong>Umfang der Tagesordnung\u003C\u002Fstrong>, der \u003Cstrong>Komplexität der einzelnen Punkte\u003C\u002Fstrong> und den\n\u003Cstrong>Vorbereitungen, die vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes zu treffen sind\u003C\u002Fstrong>. Eine Ladungsfrist\naus einer ",{"typ":55,"id":81,"text":82,"begriff":82,"erklaerung":83},"geschaeftsordnung","Geschäftsordnung","Schriftliches Regelwerk des Betriebsrats für seine Geschäftsführung, das er mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt.",{"typ":52,"html":85}," tritt neben diesen gesetzlichen Maßstab, sie ersetzt ihn nicht.",{"typ":52,"html":87},"\u003Cp>Eine Zahl in der Vorlage hätte zwei Nachteile, und der zweite ist der schwerere. Sie wäre in\nEilfällen zu lang, etwa wenn eine Stellungnahmefrist gegenüber der Arbeitgeberin läuft. Und sie\nwäre in komplexen Fällen zu kurz, würde aber als eingehalten erscheinen, weil ein Formular sie\nbehauptet. Eine eingehaltene Zahl ist kein Nachweis der Rechtzeitigkeit, wenn das Gesetz keine\nZahl kennt.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Aus demselben Grund enthält die Vorlage kein Feld für ein Fristende. Fristen, die an eine\nLadung anschließen, berechnen sich nach ihrer eigenen Regel und nach dem Zugang, und ein\nFormular kennt den Zugang nicht.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2 id=\"woran-laesst-sich-die-ladung-spaeter-nachweisen\">Woran lässt sich die Ladung später nachweisen?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Die Ladung ist das Dokument, an dem sich ein Ladungsfehler später zeigt oder widerlegen lässt.\nVier Angaben tragen diese Last:\u003C\u002Fp>\n\u003Cdiv class=\"tabelle\" role=\"region\" aria-label=\"Tabelle\" tabindex=\"0\">\n\u003Ctable>\n\u003Cthead>\n\u003Ctr>\n\u003Cth>Angabe\u003C\u002Fth>\n\u003Cth>Wozu sie dient\u003C\u002Fth>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003C\u002Fthead>\n\u003Ctbody>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Verteiler, namentlich und vollständig\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Zeigt, dass alle Mitglieder geladen wurden, nicht nur die anwesenden\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Versandweg\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Macht den Zugang plausibel\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Versanddatum\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Einzige Grundlage, auf der Rechtzeitigkeit überhaupt beurteilt werden kann\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003Ctr>\n\u003Ctd>Vermerk, wen das geladene Ersatzmitglied vertritt\u003C\u002Ftd>\n\u003Ctd>Welches Ersatzmitglied nachrückt, richtet sich nach § 25 Abs. 2 BetrVG danach, wen es vertritt. Ohne diesen Vermerk bleibt offen, ob die Reihenfolge gewahrt wurde\u003C\u002Ftd>\n\u003C\u002Ftr>\n\u003C\u002Ftbody>\n\u003C\u002Ftable>\n\u003C\u002Fdiv>\n",{"typ":49,"teile":89},[90,92,96],{"typ":52,"html":91},"Diese Angaben treffen auf die ",{"typ":55,"id":93,"text":94,"begriff":94,"erklaerung":95},"niederschrift","Niederschrift","Schriftliche Aufzeichnung jeder Verhandlung des Betriebsrats mit mindestens dem Wortlaut der Beschlüsse und der Stimmenmehrheit; Vorsitzender und ein weiteres Mitglied unterzeichnen.",{"typ":52,"html":97},". Über jede Verhandlung ist nach § 34 Abs. 1 Satz 1\nBetrVG eine Niederschrift aufzunehmen; sie hält mindestens fest, wie die Beschlüsse lauten und\nmit welcher Stimmenmehrheit sie gefasst wurden. § 34 Abs. 1 Satz 3 BetrVG verlangt zusätzlich\neine Liste, in die sich alle Teilnehmenden eigenhändig eintragen. Belegt ist damit die\nTeilnahme. Wer geladen wurde, belegt sie nicht, und deshalb ist die Ladung selbst das zweite\nDokument, aus dem sich der Verteiler rekonstruieren lässt.",{"typ":49,"teile":99},[100,102,106],{"typ":52,"html":101},"Eine Pflicht, Ladung und Nachtrag zusammen mit der Niederschrift aufzubewahren, ergibt sich aus\n§ 34 BetrVG nicht. Die Norm regelt die Niederschrift, die Anwesenheitsliste und die\nTeilnahmebestätigung bei Video- und Telefonkonferenz, nicht die Ladung. Ihr Gewicht bekommt die\nLadung im Streit: In einem gerichtlichen Verfahren über eine ",{"typ":55,"id":103,"text":104,"begriff":104,"erklaerung":105},"zustimmungsverweigerung","Zustimmungsverweigerung","Schriftliche Erklärung des Betriebsrats unter Angabe von Gründen, die nur auf die in § 99 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 BetrVG genannten Gründe gestützt werden kann; sie bedarf eines Beschlusses.",{"typ":52,"html":107}," hat der\nBetriebsrat, wenn die Beschlussfassung bestritten wird, deren Voraussetzungen darzulegen\n(1 ABR 32\u002F13). Dazu gehört, dass rechtzeitig und mit Tagesordnung geladen wurde. Das ist eine Folgerung für den Nachweis und keine Pflicht zur Aufbewahrung.",{"typ":52,"html":109},"\u003Cp>Bei punktueller Verhinderung bleibt eine Lücke, die keine der vier Angaben schließt: zu welchem\nZeitpunkt das Ersatzmitglied hinzukam und wieder ging. Vorgeschrieben ist diese Angabe auch für\ndie Niederschrift nicht. Weil § 33 Abs. 2 BetrVG die Beschlussfähigkeit an die einzelne\nBeschlussfassung knüpft und das Ersatzmitglied nur so lange Mitglied ist, wie die Verhinderung\nandauert, lässt sich ohne sie aber aus den Unterlagen nicht erkennen, bei welchem Beschluss wer\nmitgestimmt hat.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Die Anwesenheitsliste nimmt diese Angabe auf, wenn sie je Person den Zeitraum der Teilnahme\nund das vertretene Mitglied verzeichnet. Das folgende Formular wird im Browser ausgefüllt und\ngedruckt und speichert nichts. Es zählt die als anwesend eingetragenen Mitglieder und\nErsatzmitglieder, je Sitz einmal, und nennt die Hälfte der Mitgliederzahl, auf die\n§ 33 Abs. 2 BetrVG abstellt. Ob eine Verhinderung vorlag, welches Ersatzmitglied eintritt und\nob der Betriebsrat bei einem bestimmten Beschluss beschlussfähig war, stellt es nicht fest.\nDieselbe Liste steht auch für sich unter\n\u003Ca href=\"\u002Fwerkzeuge\u002Fanwesenheitsliste\">Anwesenheitsliste zur Betriebsratssitzung\u003C\u002Fa>.\u003C\u002Fp>\n\u003Cdiv data-werkzeug=\"anwesenheitsliste\" data-ebene=\"3\">\n\u003Cp>Ohne JavaScript erscheint hier statt des Formulars nur diese Beschreibung. Eine\nAnwesenheitsliste zur Betriebsratssitzung verzeichnet je Zeile den Namen, die Funktion in der\nSitzung, bei Ersatzmitgliedern das vertretene Mitglied, Beginn und Ende\nder Teilnahme, die Art der Teilnahme (im Raum, per Video oder Telefon) und die eigenhändige\nUnterschrift. Über die Beschlussfähigkeit entscheidet für jede Beschlussfassung die Zahl der\nTeilnehmenden im Verhältnis zur Zahl der Mitglieder.\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fdiv>\n\u003Ch2 id=\"fundstellen\">Fundstellen\u003C\u002Fh2>\n\u003Cul>\n\u003Cli>§ 15 Abs. 2 BetrVG: Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>§ 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG und § 25 Abs. 2 BetrVG: Stellvertretung eines zeitweilig\nverhinderten Mitglieds, Reihenfolge der Ersatzmitglieder\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>§ 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG: Vertretung durch den Vorsitzenden, bei Verhinderung durch den\nStellvertreter\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>§ 29 Abs. 2 Satz 1, Satz 3 bis 6 BetrVG: wer einberuft, wer zu laden ist, wann, mit welcher Tagesordnung, dazu die\nAnzeige der Verhinderung und die Ladung des Ersatzmitglieds\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>§ 33 Abs. 2 BetrVG: Beschlussfähigkeit bei Teilnahme mindestens der Hälfte der Mitglieder\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>§ 34 Abs. 1 BetrVG: Niederschrift, Anwesenheitsliste, Bestätigung der Teilnahme mittels\nVideo- und Telefonkonferenz\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 15.04.2014, 1 ABR 2\u002F13 (B): Ergänzung der Tagesordnung während der laufenden\nSitzung, drei Voraussetzungen kumulativ (Rn. 35)\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 28.07.2020, 1 ABR 5\u002F19: zuständig sind der Vorsitzende und bei\nVerhinderung der Stellvertreter (Rn. 35); Mangel der Einberufung und Ladung; ob er heilbar\nist, bleibt offen, eine Einstimmigkeit nur der Anwesenden reicht nicht\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 24.04.2013, 7 ABR 82\u002F11: wann eigene Betroffenheit ein Mitglied für einen\nPunkt ausschließt\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 25.09.2024, 7 ABR 37\u002F23: Reihenfolge der Ersatzmitglieder als zwingendes\nRecht\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Urteil vom 20.05.2025, 1 AZR 35\u002F24: Maßstab der Rechtzeitigkeit\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>BAG, Beschluss vom 30.09.2014, 1 ABR 32\u002F13: Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Sitzung\n(Rn. 35) und Darlegungslast des Betriebsrats, wenn die Arbeitgeberin die Beschlussfassung\nbestreitet (Rn. 36)\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cblockquote>\n\u003Cp>Diese Seite ist allgemeine Rechtsinformation und \u003Cstrong>keine Rechtsberatung\u003C\u002Fstrong>. Sie beschreibt die\nRechtslage, nicht einen bestimmten Vorgang, und ersetzt keine Prüfung durch eine\nRechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder die zuständige Gewerkschaft.\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fblockquote>\n",[111,115,119,122,125,128,131],{"id":112,"text":113,"level":114},"wie-sieht-eine-ladung-zur-betriebsratssitzung-aus","Wie sieht eine Ladung zur Betriebsratssitzung aus?",2,{"id":116,"text":117,"level":118},"woher-kommt-welche-angabe-in-dieser-vorlage","Woher kommt welche Angabe in dieser Vorlage?",3,{"id":120,"text":121,"level":114},"wie-wird-ein-tagesordnungspunkt-nachgeladen","Wie wird ein Tagesordnungspunkt nachgeladen?",{"id":123,"text":124,"level":114},"wie-zeigt-ein-mitglied-seine-verhinderung-an","Wie zeigt ein Mitglied seine Verhinderung an?",{"id":126,"text":127,"level":114},"warum-steht-in-der-vorlage-keine-frist-in-tagen","Warum steht in der Vorlage keine Frist in Tagen?",{"id":129,"text":130,"level":114},"woran-laesst-sich-die-ladung-spaeter-nachweisen","Woran lässt sich die Ladung später nachweisen?",{"id":132,"text":133,"level":114},"fundstellen","Fundstellen",[135,138],{"name":136,"route":137},"brklar","\u002F",{"name":8,"route":5},"Die Vorlagen sind leere Formulare für Ladung, Nachtrag und Verhinderungsanzeige und halten fest, was § 29 Abs. 2 BetrVG für eine ordnungsgemäße Ladung verlangt. Verhinderung und Rechtzeitigkeit stellen die Formulare nicht fest.",[141],"Ob sich ein Ladungsmangel überhaupt heilen lässt, hat das Bundesarbeitsgericht offengelassen; die einstimmige Ergänzung in der Sitzung genügt dafür nicht (1 ABR 5\u002F19).","",[26,28,30,32,34,36],[145],{"route":146,"titel":147,"pfad":148,"stelle":114},"\u002Fsitzung-und-beschluss","Sitzung und Beschluss des Betriebsrats",{"id":149,"titel":150},"basis","Basiswissen für jedes Mitglied",[152,155],{"route":153,"titel":154},"\u002Fmustervorlagen\u002Fauskunftsverlangen","Vorlage Auskunftsverlangen",{"route":156,"titel":157},"\u002Fmustervorlagen\u002Fkonstituierende-sitzung","Vorlage konstituierende Sitzung","Mustervorlagen",1793290178478]