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Kennzahlen, Covenants und die Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses

Modul 4 von 715 Minuten§§ 106, 109 BetrVGStand

Wirtschaftsausschuss · Wirtschaftslage beurteilen · Informationen einfordern

Petra und Herr Kessler sitzen im Musterwerk an einem Tisch mit Unterlagen.
Szene im Musterwerk. Alle Personen auf brklar sind erfunden.

Lernziele

  • Umsatzrentabilität (Brutto- und Netto-Version) und Personalintensität nach dem Fachlexikon und ihre uneinheitliche Abgrenzung
  • Die drei Liquiditätsgrade und der Verschuldungsgrad als Verhältniszahlen aus Bilanzgrößen
  • Financial Covenants als Vertragsklauseln in Kredit- und Anleiheverträgen
  • Die Unterrichtung über die wirtschaftliche und finanzielle Lage nach § 106 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 1 BetrVG und die Zuständigkeit der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG

Kennzahlen wie Umsatzrentabilität, Liquiditätsgrade und Verschuldungsgrad sind betriebswirtschaftliche Verhältniszahlen, die in der Literatur nicht einheitlich abgegrenzt werden. Dieses Modul gibt die Definitionen eines Fachlexikons wieder, rechnet sie an einem erfundenen Beispiel und bewertet keine Höhe. Der Wirtschaftsausschuss ist über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens rechtzeitig und umfassend unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten, soweit dadurch nicht die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet werden (§ 106 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1 BetrVG).

Woher stammen die Definitionen?

Die Definitionen stammen aus Fachlexika des Verlags Springer Gabler (Gabler Wirtschaftslexikon, Gabler Banklexikon), nicht aus einem Gesetz. Zur Umsatzrentabilität hält das Lexikon fest, dass die Kennzahl „in der Literatur unterschiedlich abgegrenzt“ wird; das Modul zeigt an einem Beispiel, wie sich der Zähler auswirkt. Das Werkzeug Kennzahlen aus dem Jahresabschluss rechnet einige dieser Größen mit eigenen, gegebenenfalls abweichenden Formeln.

Wie sind die einzelnen Kennzahlen definiert?

Kennzahl Definition nach dem Fachlexikon Besonderheit
Umsatzrentabilität, Brutto-Version Jahresüberschuss vor Steuern und Zinsen · 100 / Umsatz Grundversion des Lexikons, auch EBIT-Marge genannt
Umsatzrentabilität, Netto-Version Jahresüberschuss nach Steuern und Zinsen · 100 / Umsatz in der Literatur unterschiedlich abgegrenzt
Personalintensität Personalaufwand in Prozent des Umsatzes, der Herstellungskosten etc. Bezugsgröße uneinheitlich
Liquiditätsgrad 1 Geldwerte / kurzfristige Verbindlichkeiten · 100 Stichtagsgröße
Liquiditätsgrad 2 (Geldwerte + kurzfristige Forderungen) / kurzfristige Verbindlichkeiten · 100 Stichtagsgröße
Liquiditätsgrad 3 (Geldwerte + kurzfristige Forderungen + Warenbestände) / kurzfristige Verbindlichkeiten · 100 Stichtagsgröße
Verschuldungsgrad (statisch) Fremdkapital zu Eigenkapital Bilanzkennzahl zur Analyse der Kapitalstruktur
Eigenkapitalquote Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital eingeführt im Modul zur Bilanz

Die Liquiditätsgrade sind statische Größen und beziehen sich auf den Bilanzstichtag. Als Grenze nennt das Lexikon, dass es sich nur um Stichtagswerte handelt und zwischen Bilanzstichtag und Datenverfügbarkeit ein beträchtlicher Zeitraum liegen kann, die Berechnung dann also auf veraltetem Datenmaterial aufbaut. Auch der Verschuldungsgrad ist in dieser Form statisch und sagt nichts über die zeitliche Entwicklung; der dynamische Verschuldungsgrad setzt dagegen die Effektivverschuldung ins Verhältnis zum Cashflow.

Was sind Financial Covenants?

Covenants sind nach dem Lexikon zusätzliche Vertragsklauseln oder Nebenabreden in Kredit- und Anleiheverträgen. Neben allgemeinen Bestimmungen und Informationspflichten unterscheidet es Financial Covenants: die „Verpflichtung zur Einhaltung festgelegter finanzieller Anforderungen“, etwa einer maximalen Verschuldung, gemessen an der Leverage Ratio. Vereinbart werden vor allem Kennzahlen zu Eigenkapitalausstattung, Verschuldung, Liquiditäts- und Ertragslage. Verschlechtern sich die Kennzahlen, behält sich der Kreditgeber vor, die Kreditbedingungen anzupassen; auch ein Aussetzen der Auflagen gegen Gebühr kommt infrage, und „im Extremfall“ kann die Kündigung des Kreditvertrags folgen. Das Modul stellt das allgemein dar; es behandelt keinen Vertrag und keinen Fall.

Was haben Kennzahlen mit der Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses zu tun?

Der Unternehmer, wie das Gesetz die Rechtsträgerin des Unternehmens nennt, hat den Wirtschaftsausschuss „rechtzeitig und umfassend“ unter Vorlage der „erforderlichen Unterlagen“ zu unterrichten, „soweit dadurch nicht die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet werden“ (§ 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten gehört nach § 106 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG „die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens“. Das Bundesarbeitsgericht formuliert: „§ 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet den Unternehmer, den Wirtschaftsausschuss über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens anhand aussagekräftiger Unterlagen zu unterrichten. Einer zusätzlichen Erforderlichkeitsprüfung bedarf es nicht.“ (1 ABR 25/18, Leitsatz 2; Gegenstand war die Vorlage von Budgetvereinbarungen.) „Aussagekräftig“ ist die Wendung des Gerichts, das Gesetz spricht von „erforderlichen Unterlagen“. Ob und in welcher Form Kennzahlen zu diesen Unterlagen zählen, sagt das Modul nicht (siehe „Was lässt dieses Modul offen?“).

Wie sieht das in einem Unternehmen aus?

Die Musterwerk GmbH, ein frei erfundenes Metallverarbeitungsunternehmen mit rund 150 Beschäftigten, hat Bilanz- und Ergebniswerte wie in den Modulen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung. Die Teilwerte für die Liquiditätsgrade sind zusätzlich erfunden; die übrigen Zahlen sind erfunden und gerundet. Angenommen ist: Das Fremdkapital besteht aus Rückstellungen plus Verbindlichkeiten, das Gesamtkapital entspricht der Bilanzsumme, das Umlaufvermögen besteht nur aus den drei genannten Posten, und der „Jahresüberschuss vor Steuern und Zinsen“ der Brutto-Version ist die Zwischensumme vor Zinsen und Steuern aus dem Modul zur Gewinn- und Verlustrechnung.

Ausgangswert Mio. €
Umsatz 20,0
Personalaufwand 7,0
Zwischensumme vor Zinsen und Steuern 1,0
Jahresüberschuss (nach Steuern und Zinsen) 0,5
Eigenkapital 3,0
Rückstellungen 2,0
Verbindlichkeiten 5,0
Bilanzsumme 10,0
Geldwerte (erfunden) 0,8
kurzfristige Forderungen (erfunden) 2,2
Warenbestände (erfunden) 3,0
Umlaufvermögen (Summe der drei) 6,0
kurzfristige Verbindlichkeiten (erfunden, Teil der 5,0) 4,0
Kennzahl Rechnung (Mio. €) Ergebnis
Umsatzrentabilität, Brutto-Version 1,0 · 100 / 20,0 5 Prozent
Umsatzrentabilität, Netto-Version 0,5 · 100 / 20,0 2,5 Prozent
Personalintensität (Bezug: Umsatz) 7,0 / 20,0 35 Prozent
Liquiditätsgrad 1 0,8 · 100 / 4,0 20 Prozent
Liquiditätsgrad 2 (0,8 + 2,2) · 100 / 4,0 75 Prozent
Liquiditätsgrad 3 (0,8 + 2,2 + 3,0) · 100 / 4,0 150 Prozent
Verschuldungsgrad (statisch) (2,0 + 5,0) / 3,0 rund 2,33
Eigenkapitalquote 3,0 / 10,0 30 Prozent

Wie die Abgrenzung wirkt, zeigen die beiden ersten Zeilen: Dieselbe Kennzahl ergibt je nach Zähler 5 Prozent oder 2,5 Prozent. Das Beispiel bewertet keine Zahl und sagt nicht, welche Unterlagen die Musterwerk GmbH vorzulegen hätte.

Was passiert, wenn die Unterrichtung fehlt oder streitig ist?

Wird eine Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens „entgegen dem Verlangen des Wirtschaftsausschusses nicht, nicht rechtzeitig oder nur ungenügend erteilt“ und kommt hierüber zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle; ihr Spruch ersetzt die Einigung (§ 109 Satz 1 und 2 BetrVG). Nach dem Bundesarbeitsgericht erstreckt sich die Primärzuständigkeit der Einigungsstelle auch auf Streit über die Art und Weise der Erteilung von Auskünften (1 ABR 37/17, Leitsatz). Dort waren Anträge zu Berichten über aktuelle Geschäftszahlen gestellt, die als bearbeitungsfähige Excel-Datei zu übermitteln sein sollten; das Gericht hielt die Anträge für unzulässig, weil zuvor keine Einigungsstelle angerufen worden war. Der Streit über die Form ist damit Sache der Einigungsstelle; eine Pflicht in der Sache ist nicht entschieden. Das Verfahren im Einzelnen behandelt das Modul zu Rechten und Pflichten des Wirtschaftsausschusses.

Was lässt dieses Modul offen?

Die folgenden Fragen beantwortet dieses Modul nicht. Eine Entscheidung dazu ist für es nicht ausgewertet; das heißt nicht, dass es keine gibt.

  • Andere Definitionen. Wie Bundesbank-Methodik oder Lehrbücher Umsatzrentabilität, Personalintensität, Verschuldungsgrad und Liquiditätsgrade abgrenzen, und ob ein Gesetz diese Größen definiert.
  • Erstellung von Unterlagen. Ob die Arbeitgeberin Unterlagen, die nicht vorhanden sind, erst erstellen muss.
  • Kennzahlen als Unterlage. Ob und in welcher Form Kennzahlen zu den Unterlagen im Sinn des § 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG gehören.
  • Erforderlichkeit der Unterlagen. Das Verhältnis von Leitsatz 2 der Entscheidung 1 ABR 25/18 zu Entscheidungen, die eine Erforderlichkeit prüfen.
  • Covenants und Wirtschaftsausschuss. Ob und wie Financial Covenants Gegenstand der Unterrichtung sind; Rechtsprechung dazu ist nicht ausgewertet.

Fundstellen

  • § 106 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 1, § 109 BetrVG (Wortlaut am Rechtsinformationsportal des Bundes geprüft)
  • BAG, Beschluss vom 17.12.2019, 1 ABR 25/18 (Volltext amtlich): aussagekräftige Unterlagen, Leitsatz 2
  • BAG, Beschluss vom 12.02.2019, 1 ABR 37/17 (Volltext amtlich): Primärzuständigkeit der Einigungsstelle auch für Art und Weise der Auskunft, Leitsatz; Anträge unzulässig, B der Gründe
  • Gabler Wirtschaftslexikon, Stichworte Umsatzrentabilität (Schöning), Personalkennzahlen (Bartscher/Wichert/Nissen), Verschuldungsgrad (Seyfriedt), Eigenkapitalquote (Breuer/Breuer) und Financial Covenants (Hölscher/Helms); Gabler Banklexikon, Stichwort Liquiditätsgrade (Schulte/Horsch).

Zum Selbstprüfen

Worin unterscheiden sich die drei Liquiditätsgrade nach dem Fachlexikon?

Alle drei stellen kurzfristig liquidierbare Vermögenswerte den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber, in Prozent (mal 100); sie „unterscheiden sich hierbei im Hinblick auf die Fristigkeit der einbezogenen Aktivposten“: Grad 1 bezieht Geldwerte ein, Grad 2 zusätzlich kurzfristige Forderungen, Grad 3 zusätzlich Warenbestände (Gabler Banklexikon, Stichwort Liquiditätsgrade). Es sind statische Stichtagsgrößen aus der Bilanz.

Eine erfundene Gesellschaft hat 8 Mio. € Umsatz, 2 Mio. € Personalaufwand und 0,4 Mio. € Jahresüberschuss. Wie hoch sind die Netto-Umsatzrentabilität und die Personalintensität, wenn der Umsatz Bezugsgröße ist?

Netto-Umsatzrentabilität: Jahresüberschuss nach Steuern und Zinsen mal 100 durch Umsatz, also 0,4 · 100 / 8 = 5 Prozent (die Brutto-Version setzt den Jahresüberschuss vor Steuern und Zinsen an). Personalintensität: Personalaufwand in Prozent des Umsatzes, also 2 : 8 = 0,25, das sind 25 Prozent (Gabler Wirtschaftslexikon, Stichworte Umsatzrentabilität und Personalkennzahlen). Wird die Personalintensität auf die Herstellungskosten bezogen, ergibt sich ein anderer Wert; die Bezugsgröße ist uneinheitlich.

Unter welchen Voraussetzungen und anhand welcher Unterlagen ist der Wirtschaftsausschuss zu unterrichten, und wer entscheidet bei Streit über die Art und Weise der Auskunft?

Nach § 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG rechtzeitig und umfassend unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen, soweit dadurch nicht die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet werden. Das BAG formuliert, der Unternehmer sei verpflichtet, den Wirtschaftsausschuss anhand aussagekräftiger Unterlagen zu unterrichten; einer zusätzlichen Erforderlichkeitsprüfung bedürfe es nicht (BAG, 17.12.2019, 1 ABR 25/18, Leitsatz 2). Die Primärzuständigkeit der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG erstreckt sich auch auf Streit über die Art und Weise der Erteilung von Auskünften (BAG, 12.02.2019, 1 ABR 37/17).