Vorsitz und Stellvertretung
Die Aufgaben von Vorsitz und Stellvertretung und die Regeln, nach denen das Gremium arbeitet: Vertretung nach außen, laufende Geschäfte, Ausschüsse und Arbeitsgruppen, Leitung der Sitzung, Zusammenarbeit mit der Arbeitgeberin bis zur Einigungsstelle, Mehrheit, Minderheitenrechte und Geheimhaltung im Gremium und die Betriebsversammlung.
6 Module, zusammen 54 Minuten
- Zielgruppe
- Vorsitzende und Vorsitzender des Betriebsrats
- Stellvertreterin und Stellvertreter des Vorsitzenden
- Mitglieder, die Sitzungen vorbereiten
- Voraussetzungen
- Die Rolle des Vorsitzenden
Der Vorsitzende vertritt den Betriebsrat in der Erklärung, nicht im Willen: § 26 Abs. 2 BetrVG, Aufgaben nach dem Gesetz, Genehmigung ohne Beschluss.
§§ 26, 25, 27 BetrVG u. a. · 9 Min.
- Laufende Geschäfte und Ausschüsse
Wer die laufenden Geschäfte des Betriebsrats führt: Betriebsausschuss ab neun Mitgliedern (§ 27 BetrVG), Übertragung darunter, Ausschüsse und Arbeitsgruppen.
§§ 27, 28, 28a BetrVG u. a. · 9 Min.
- Betriebsratssitzungen leiten
Wie der Vorsitzende Sitzungen einberuft und leitet, wer teilnimmt, wie Beschlüsse zustande kommen und was die Niederschrift enthält: §§ 29 bis 35 BetrVG.
§§ 29, 30, 31 BetrVG u. a. · 9 Min.
- Zusammenarbeit mit der Arbeitgeberin
Vertrauensvolle Zusammenarbeit, Monatsgespräch, Friedenspflicht und Einigungsstelle (§§ 2, 74, 76 BetrVG) sowie der Zugang von Erklärungen beim Vorsitzenden.
§§ 2, 23, 26 BetrVG u. a. · 9 Min.
- Konflikte im Gremium
Mehrheit und Minderheitenrechte im Betriebsrat (§ 33 BetrVG), Interessenkollision, Geheimhaltung (§ 79) sowie Ausschluss und Auflösung (§ 23 Abs. 1 BetrVG).
§§ 23, 27, 28 BetrVG u. a. · 9 Min.
- Die Betriebsversammlung
Teilnehmer, Leitung, Häufigkeit, Arbeitszeit und Themen der Betriebsversammlung nach §§ 42 bis 46 BetrVG; Teilnahme von Leiharbeitnehmern nach § 14 AÜG.
§§ 42, 43, 44 BetrVG u. a. · 9 Min.