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Vorsitz

Vorsitz und Stellvertretung

Die Aufgaben von Vorsitz und Stellvertretung und die Regeln, nach denen das Gremium arbeitet: Vertretung nach außen, laufende Geschäfte, Ausschüsse und Arbeitsgruppen, Leitung der Sitzung, Zusammenarbeit mit der Arbeitgeberin bis zur Einigungsstelle, Mehrheit, Minderheitenrechte und Geheimhaltung im Gremium und die Betriebsversammlung.

6 Module, zusammen 54 Minuten

Zielgruppe
  • Vorsitzende und Vorsitzender des Betriebsrats
  • Stellvertreterin und Stellvertreter des Vorsitzenden
  • Mitglieder, die Sitzungen vorbereiten
Voraussetzungen
Mit Modul 1 beginnen
  1. Die Rolle des Vorsitzenden

    Der Vorsitzende vertritt den Betriebsrat in der Erklärung, nicht im Willen: § 26 Abs. 2 BetrVG, Aufgaben nach dem Gesetz, Genehmigung ohne Beschluss.

    §§ 26, 25, 27 BetrVG u. a. · 9 Min.

  2. Laufende Geschäfte und Ausschüsse

    Wer die laufenden Geschäfte des Betriebsrats führt: Betriebsausschuss ab neun Mitgliedern (§ 27 BetrVG), Übertragung darunter, Ausschüsse und Arbeitsgruppen.

    §§ 27, 28, 28a BetrVG u. a. · 9 Min.

  3. Betriebsratssitzungen leiten

    Wie der Vorsitzende Sitzungen einberuft und leitet, wer teilnimmt, wie Beschlüsse zustande kommen und was die Niederschrift enthält: §§ 29 bis 35 BetrVG.

    §§ 29, 30, 31 BetrVG u. a. · 9 Min.

  4. Zusammenarbeit mit der Arbeitgeberin

    Vertrauensvolle Zusammenarbeit, Monatsgespräch, Friedenspflicht und Einigungsstelle (§§ 2, 74, 76 BetrVG) sowie der Zugang von Erklärungen beim Vorsitzenden.

    §§ 2, 23, 26 BetrVG u. a. · 9 Min.

  5. Konflikte im Gremium

    Mehrheit und Minderheitenrechte im Betriebsrat (§ 33 BetrVG), Interessenkollision, Geheimhaltung (§ 79) sowie Ausschluss und Auflösung (§ 23 Abs. 1 BetrVG).

    §§ 23, 27, 28 BetrVG u. a. · 9 Min.

  6. Die Betriebsversammlung

    Teilnehmer, Leitung, Häufigkeit, Arbeitszeit und Themen der Betriebsversammlung nach §§ 42 bis 46 BetrVG; Teilnahme von Leiharbeitnehmern nach § 14 AÜG.

    §§ 42, 43, 44 BetrVG u. a. · 9 Min.